Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 .Bockenheim Süd.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 "Bockenheim Süd" Vorgang: ST 547/09 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, in welchen Zeitrahmen die lt. Bebauungsplan 550 zeichnerisch festgesetzten 515 Baumpflanzungen nunmehr komplettiert werden können. Begründung: Obgleich der Begründungsteil zum Bebauungsplan 550 die Wichtigkeit von Baumpflanzungen zwecks ökologischen Ausgleichs unterstreicht, wurden die entsprechenden Ziele a dato noch nicht vollständig erreicht.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2015, OF 773/2
Betreff: Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 "Bockenheim Süd" Vorgang: ST 547/09 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, in welchen Zeitrahmen die lt. Bebauungsplan 550 zeichnerisch festgesetzten 515 Baumpflanzungen nunmehr komplettiert werden können.
Begründung: Obgleich der Begründungsteil zum Bebauungsplan 550 die Wichtigkeit von Baumpflanzungen zwecks ökologischen Ausgleichs unterstreicht, wurden die entsprechenden Ziele a dato noch nicht vollständig erreicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2009STST 547Übersicht über die neuen Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 Bockenheim SüdStellungnahme
- 11. September 2015Sie sind hierOFOF 773/2Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 .Bockenheim Süd.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. September 2015OMOM 4545Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 550 „Bockenheim Süd“Direktanregung
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 352 WochenSTST 103Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebeauungsplans Nr. 550 "Bockenheim Süd"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme