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Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebeauungsplans Nr. 550 "Bockenheim Süd"

Vorlagentyp: STMagistrat
352 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 103

Betreff: Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebeauungsplans Nr. 550 "Bockenheim Süd" Die Pflanzung von Straßenbäumen hat der Magistrat bei der Herstellung von neuen Erschließungsanlagen berücksichtigt, soweit dies aus fachtechnischer Sicht auch umsetzbar war. So zum Beispiel in der Franklin- und Lise-Meitner-Straße sowie in Teilen der Ohmstraße. Ebenso wurden öffentliche Grünflächen zwischen Ohm- und Voltastraße (Pocket Parks) hergestellt. Im Bebauungsplangebiet nördlich der Solmsstraße ist die Herstellung von neuen Erschließungsanlagen auf Grund der bestehenden gewerblichen Nutzung (Mainova, Hein GmbH) noch nicht möglich. Außerdem werden sich die Festsetzungen durch ein anhängiges Bebauungsplanverfahren (B-Planentwurf 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße) ändern. So ist z.B. die Straße An der Dammheide ab der Solmsstraße künftig als Rampe einer Unterführung ohne Festsetzung von Straßenbäumen angedacht. Die übrigen Straßen im Bebauungsplangebiet sind Bestandsstraßen. Eine Umsetzung der Festsetzung von Straßenbäumen ist nur dann möglich, wenn eine grundhafte Erneuerung dieser Straßen ansteht und der Regelquerschnitt der Straßen unter Beachtung der Leitungstrassen und Baumstandorte entsprechend angepasst werden kann. Als Beispiel hierzu kann u.a. die Ohmstraße (östlich der Galvanistraße), die Solmstraße, als auch Teile der Kuhwald- und der Pfingstbrunnenstraße sowie An der Dammheide herangezogen werden. Die Festsetzungen in den Bebauungsplänen stellen hierbei langfristige planungsrechtliche Vorgaben dar, für die noch kein konkreter Umsetzungszeitplan aufgestellt werden kann. Die Bilanz aus der Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009 (ST 547) zeigt, dass bei den neu hergestellten Erschließungsanlagen keine, bzw. nur eine geringe Differenz zwischen Festsetzung und Ausführung besteht. Eine große Differenz besteht bei den noch nicht hergestellten neuen Erschließungsanlagen nördlich der Solmsstraße und bei den Bestandsstraßen, bei denen noch keine grundhafte Erneuerung ansteht. Die Umsetzung der planungsrechtlichen Vorgaben liegt allerdings auch im Interesse des Magistrats und wird bei der Weiterentwicklung des Straßenraumes berücksichtigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2009STST 547Übersicht über die neuen Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 Bockenheim SüdStellungnahme
  2. 11. September 2015OFOF 773/2Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans 550 .Bockenheim Süd.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 28. September 2015OMOM 4545Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 550 „Bockenheim Süd“Direktanregung
  4. 15. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 352 Wochen
    STST 103Zur zeichnerischen Festsetzung von Baumpflanzungen im Bereich des Bebeauungsplans Nr. 550 "Bockenheim Süd"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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