Bürgertreff für Westhausen sichern
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 545
Betreff: Bürgertreff für Westhausen sichern Wie mit der Stellungnahme ST 1778 vom 09.12.2016 mitgeteilt, ist dem Magistrat das grundsätzliche Veräußerungsinteresse des Evangelischen Regionalverbandes bekannt. Die Veräußerung ist nach der Beendigung einer übergangsweisen Nutzung des Gemeindehauses durch die Kirchengemeinde im Laufe des Jahres 2017 vorgesehen. Der Käufer soll verpflichtet werden, das Objekt sozial oder gemeindebezogen zu nutzen, was einen Erwerb als Bürgertreff nahelegt. Für den Fall, dass die mit der ST 1778/19 vom Magistrat angeregte Klärung hinsichtlich der Finanzierung von Unterhaltung und Betrieb eines Bürgertreffs erfolgt ist, wird der Magistrat gerne in Verhandlungen über einen Erwerb treten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2016OMOM 4928Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichenDirektanregung
- 11. April 2016STST 612Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichenStellungnahme
- 15. November 2016OFOF 100/7Bürgertreff für Westhausen sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016OMOM 981Bürgertreff für Westhausen sichernDirektanregung
- 13. März 2017Sie sind hierSTST 545Bürgertreff für Westhausen sichernStellungnahme
- 4. Oktober 2018OFOF 306/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018VV 1024Bürgertreff für WesthausenAnfrage
- 4. März 2019STST 494Bürgertreff für WesthausenStellungnahme
- 22. April 2019OFOF 359/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2019OAOA 403Bürgertreff für WesthausenAnregung
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 204 WochenBB 524Bürgertreff für WesthausenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab