Bürgertreff für Westhausen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: ST 494/19 Der Ortsbeirat begrüßt es, dass das Grundstück des ehemaligen Gemeindehauses der evangelischen Kirche in Westhausen auch weiterhin planungsrechtlich als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird und bittet die Stadtverordnetenversammlung die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die Flächen werden von der Stadt erworben, sobald der Evangelische Regionalverband von seinen überzogenen Preisvorstellungen, die sich vermutlich auf eine erhoffte Änderung der planungsrechtlichen Vorgaben beziehen, abrückt.
- Die Fläche wird für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt, dabei sind Räumlichkeiten einzuplanen, die als Bürgertreff für Westhausen genutzt werden können.
- Sollte die Fläche nicht für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt werden, kann die Fläche in Erbpacht an einen anderen Nutzer z.B. für den Betrieb einer KITA vergeben werden. Voraussetzung ist die rechtlich abgesicherte Zusage Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu planen und zu errichten, die von Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern ohne Restriktionen angemietet werden können. Die Vermietungspreise müssen sich an den für ähnliche Räumlichkeiten der Saalbau GmbH orientieren.
- Auch für den Fall, dass der Evangelische Regionalverband die Fläche nicht an die Stadt Frankfurt veräußert, bleibt die Fläche planungsrechtlich für den Gemeinbedarf reserviert. In diesem Fall wird der Magistrat aufgefordert in Verhandlungen Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu sichern.
Inhalt
Antrag vom 22.04.2019, OF 359/7
Betreff: Bürgertreff für Westhausen Vorgang: ST 494/19 Der Ortsbeirat begrüßt es, dass das Grundstück des ehemaligen Gemeindehauses der evangelischen Kirche in Westhausen auch weiterhin planungsrechtlich als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird und bittet die Stadtverordnetenversammlung die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die Flächen werden von der Stadt erworben, sobald der Evangelische Regionalverband von seinen überzogenen Preisvorstellungen, die sich vermutlich auf eine erhoffte Änderung der planungsrechtlichen Vorgaben beziehen, abrückt.
- Die Fläche wird für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt, dabei sind Räumlichkeiten einzuplanen, die als Bürgertreff für Westhausen genutzt werden können.
- Sollte die Fläche nicht für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt werden, kann die Fläche in Erbpacht an einen anderen Nutzer z.B. für den Betrieb einer KITA vergeben werden. Voraussetzung ist die rechtlich abgesicherte Zusage Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu planen und zu errichten, die von Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern ohne Restriktionen angemietet werden können. Die Vermietungspreise müssen sich an den für ähnliche Räumlichkeiten der Saalbau GmbH orientieren.
- Auch für den Fall, dass der Evangelische Regionalverband die Fläche nicht an die Stadt Frankfurt veräußert, bleibt die Fläche planungsrechtlich für den Gemeinbedarf reserviert. In diesem Fall wird der Magistrat aufgefordert in Verhandlungen Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu sichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017STST 545Bürgertreff für Westhausen sichernStellungnahme
- 4. Oktober 2018OFOF 306/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018VV 1024Bürgertreff für WesthausenAnfrage
- 4. März 2019STST 494Bürgertreff für WesthausenStellungnahme
- 22. April 2019Sie sind hierOFOF 359/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2019OAOA 403Bürgertreff für WesthausenAnregung
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 145 WochenBB 524Bürgertreff für WesthausenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme