Bürgertreff für Westhausen
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 494
Betreff: Bürgertreff für Westhausen Zu 1. und 2. Das Amt für Bau und Immobilien steht mit dem Evangelischen Regionalverband in Erwerbsverhandlungen. Aufgrund sehr hoher Preisvorstellungen seitens des Regionalverbandes konnte bisher keine Einigung über den Kaufpreis erzielt werden. Die Verhandlungen werden jedoch aktuell fortgesetzt. Der Ankauf der Flächen wird zur Realisierung einer Kita auf dem Areal angestrebt. Eine solche Nutzung steht im Einklang mit der Ausweisung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche. In wieweit im Falle des Erwerbs und der Neubebauung der Fläche auch Räumlichkeiten für einen Bürgertreff integriert werden können, ist zu gegebener Zeit im Rahmen der weiteren Planungen zu prüfen. Auch Fragen zu Finanzierung und Unterhaltung können erst in einem solchen Kontext geklärt werden. zu 3. Die Fläche ist derzeit planungsrechtlich als "Gemeinbedarf Ev. Kirche" ausgewiesen. Bestrebungen zur Änderung der Ausweisung als Gemeinbedarfsflächen bestehen seitens der Stadt Frankfurt am Main derzeit nicht. zu 4. Sollten die Flächen an Dritte veräußert werden, besteht für die Stadt lediglich eine Eingriffsmöglichkeit, sofern die mit der Veräußerung verfolgte Nutzung der planungsrechtlichen Ausweisung entgegensteht. Bei einer Veräußerung im Rahmen der planungsrechtlichen Nutzung kann eine Absicherung der Einrichtung eines Bürgertreffs nur im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung mit dem Erwerber erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017STST 545Bürgertreff für Westhausen sichernStellungnahme
- 4. Oktober 2018OFOF 306/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018VV 1024Bürgertreff für WesthausenAnfrage
- 4. März 2019Sie sind hierSTST 494Bürgertreff für WesthausenStellungnahme
- 22. April 2019OFOF 359/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2019OAOA 403Bürgertreff für WesthausenAnregung
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 145 WochenBB 524Bürgertreff für WesthausenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab