Bürgertreff für Westhausen
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Anregung vom 14.05.2019, OA 403 entstanden aus Vorlage: OF 359/7 vom 22.04.2019
Betreff: Bürgertreff für Westhausen Vorgang: V 1024/18 OBR 7; ST 494/19 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.09.2019 Der Ortsbeirat begrüßt es, dass das Grundstück des ehemaligen Gemeindehauses der evangelischen Kirche in Westhausen auch weiterhin planungsrechtlich als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Die Flächen werden von der Stadt erworben, sobald der Evangelische Regionalverband von seinen überzogenen Preisvorstellungen, die sich vermutlich auf eine erhoffte Änderung der planungsrechtlichen Vorgaben beziehen, abrückt.
- Die Fläche wird für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt, dabei sind Räumlichkeiten einzuplanen, die als Bürgertreff für Westhausen genutzt werden können.
- Sollte die Fläche nicht für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt werden, kann die Fläche in Erbpacht an einen anderen Nutzer, z. B. für den Betrieb einer Kita, vergeben werden. Voraussetzung ist die rechtlich abgesicherte Zusage, Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu planen und zu errichten, die von Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern ohne Restriktionen angemietet werden können. Die Vermietungspreise müssen sich an den Preisen für ähnliche Räumlichkeiten der Saalbau GmbH orientieren.
- Auch für den Fall, dass der Evangelische Regionalverband die Fläche nicht an die Stadt Frankfurt veräußert, bleibt die Fläche planungsrechtlich für den Gemeinbedarf reserviert. In diesem Fall wird der Magistrat aufgefordert, in Verhandlungen Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017STST 545Bürgertreff für Westhausen sichernStellungnahme
- 4. Oktober 2018OFOF 306/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018VV 1024Bürgertreff für WesthausenAnfrage
- 4. März 2019STST 494Bürgertreff für WesthausenStellungnahme
- 22. April 2019OFOF 359/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2019Sie sind hierOAOA 403Bürgertreff für WesthausenAnregung
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 145 WochenBB 524Bürgertreff für WesthausenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER