Bürgertreff für Westhausen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
ST 545/17 Letztmals am 13.03.2017 berichtete der Magistrat in der ST 545 über das mittlerweile leerstehende ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde in Westhausen. Hier wird dargelegt, dass ein möglicher Käufer des Areals verpflichtet werden soll, entsprechend der Ausweisung des Geländes als Gemeinbedarfsfläche, das Objekt sozial oder gemeindebezogen zu nutzen. Verhandlungen über einen Erwerb des Grundstückes durch die Stadt Frankfurt werden an eine Klärung hinsichtlich der Finanzierung von Unterhaltung und Betrieb eines Bürgertreffs gekoppelt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist eine Klärung hinsichtlich der Finanzierung von Unterhaltung und Betrieb eines Bürgertreffs erfolgt und hat der Magistrat mit dem Eigentümer Verhandlungen zum Kauf des Areals geführt?
- Ist dem Magistrat bekannt welche zukünftige Nutzung das Areal haben soll?
- Gibt es Bestrebungen die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche aufzuheben und andere Nutzungen zu ermöglichen?
- Sieht der Magistrat eine Möglichkeit im Falle einer anderen Nutzung des Areals, die Einrichtung eines Bürgertreffs im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Erwerber abzusichern?
Inhalt
Antrag vom 04.10.2018, OF 306/7
Betreff: Bürgertreff für Westhausen Vorgang: ST 545/17 Letztmals am 13.03.2017 berichtete der Magistrat in der ST 545 über das mittlerweile leerstehende ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde in Westhausen. Hier wird dargelegt, dass ein möglicher Käufer des Areals verpflichtet werden soll, entsprechend der Ausweisung des Geländes als Gemeinbedarfsfläche, das Objekt sozial oder gemeindebezogen zu nutzen. Verhandlungen über einen Erwerb des Grundstückes durch die Stadt Frankfurt werden an eine Klärung hinsichtlich der Finanzierung von Unterhaltung und Betrieb eines Bürgertreffs gekoppelt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist eine Klärung hinsichtlich der Finanzierung von Unterhaltung und Betrieb eines Bürgertreffs erfolgt und hat der Magistrat mit dem Eigentümer Verhandlungen zum Kauf des Areals geführt?
- Ist dem Magistrat bekannt welche zukünftige Nutzung das Areal haben soll?
- Gibt es Bestrebungen die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche aufzuheben und andere Nutzungen zu ermöglichen?
- Sieht der Magistrat eine Möglichkeit im Falle einer anderen Nutzung des Areals, die Einrichtung eines Bürgertreffs im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Erwerber abzusichern?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2017STST 545Bürgertreff für Westhausen sichernStellungnahme
- 4. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 306/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018VV 1024Bürgertreff für WesthausenAnfrage
- 4. März 2019STST 494Bürgertreff für WesthausenStellungnahme
- 22. April 2019OFOF 359/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2019OAOA 403Bürgertreff für WesthausenAnregung
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 145 WochenBB 524Bürgertreff für WesthausenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme