Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten II
Zusammenfassung
Die Leuchtvorrichtung am Johannes-Gutenberg-Denkmal ist defekt und muss ausgetauscht werden. Eine Baustelle ist notwendig, um die Erneuerung der Leuchten durchzuführen und die Elektronik zu überprüfen. Ziel ist es, die Beleuchtung des Denkmals wiederherzustellen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Leuchtvorrichtung am Gutenbergdenkmal wurde inzwischen geprüft. Die im Boden eingelassenen Leuchten inkl. der Anschlüsse sind nicht mehr funktionstüchtig und müssten ausgetauscht werden. Für die Erneuerung der Leuchten ist die Errichtung einer Baustelle um den Brunnen notwendig, da durch Feuchtigkeit und mangelhaft montierter Kabelverschraubungen die Elektronik ebenfalls ausgetauscht werden müsste. Nach der ausstehenden Prüfung der Kabel in den unterirdischen Räumlichkeiten (Stromverteilung) kann eine Kostenermittlung stattfinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2019OFOF 923/1Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Mai 2019OMOM 4589Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenDirektanregung
- 16. August 2019STST 1573Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenStellungnahme
- 4. Mai 2020OFOF 1264/1Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020VV 1614Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIAnfrage
- 28. August 2020STST 1493Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIStellungnahme
- 26. Februar 2021Sie sind hierSTST 524Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIStellungnahme
- 3. April 2024OFOF 1242/1Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2024OMOM 5414Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenDirektanregung
- 30. August 2024Antwort des Magistrats · nach 282 WochenSTST 1604Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab