Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über die Funktionsfähigkeit der Leuchtvorrichtung am Johannes-Gutenberg-Denkmal zu berichten. Dies ist wichtig, da das Denkmal bis heute nicht beleuchtet ist, obwohl eine Prüfung angekündigt wurde.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die Leuchtvorrichtung am Gutenbergdenkmal inzwischen auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurde, und bejahendenfalls, mit welchem Ergebnis.
Begründung
In seiner Stellungnahme ST 1573 vom 16. August 2019 hat der Magistrat berichtet, dass er die Leuchtvorrichtung des Gutenberg-Denkmals prüfen werde. Bis heute leuchtet das Denkmal nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2019OFOF 923/1Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Mai 2019OMOM 4589Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenDirektanregung
- 16. August 2019STST 1573Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenStellungnahme
- 4. Mai 2020OFOF 1264/1Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020Sie sind hierVV 1614Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIAnfrage
- 28. August 2020STST 1493Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIStellungnahme
- 26. Februar 2021STST 524Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIStellungnahme
- 3. April 2024OFOF 1242/1Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2024OMOM 5414Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenDirektanregung
- 30. August 2024Antwort des Magistrats · nach 282 WochenSTST 1604Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen