Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten
Zusammenfassung
Das Kulturamt hat die Beleuchtung des Gutenberg-Denkmals überprüft und festgestellt, dass alle Leuchtvorrichtungen defekt sind. Eine Wiederherstellung erfordert umfangreiche Planung und Finanzierung, die derzeit nicht verfügbar sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Kulturamt hat im Zuge der damaligen Problemstellung eine Überprüfung aller möglichen Leuchtvorrichtungen vor Ort beauftragt und es wurde festgestellt, dass alle Beleuchtungsanlagen defekt sind und über keine sichtbaren Zuleitungsverbindungen verfügen. In den Brunnenbecken des Gutenbergdenkmal-Brunnens befinden sich Strahler, die in die Wasserbecken leuchten sollten. Allerdings sind explizit die Leitungen und Anschlüsse der Strahler in den Brunnenbecken nicht ohne einen immensen Aufwand zu lokalisieren. Eine weitergehende Untersuchung, ob eine Wiederherstellung möglich ist, würde die Abnahme des Denkmals inkl. Figuren und Stele bedeuten. Für diese Umsetzung benötigt man im Vorfeld eine genaue Planung und Kostenermittlung um diese dann in den kommenden Haushalten einstellen zu können. Wir gehen aktuell von einer höheren sechsstelligen Summe aus. Aktuell sind hierfür keine Mittel im Kulturamt vorhanden und eine Realisierung kurzfristig nicht möglich.
Weiterhin verläuft auf dem Platz um das Denkmal herum ein Lampenkreis. Diese Beleuchtung gehört nicht zum Gutenbergdenkmal-Brunnen und ist dem öffentlichen Platz zugeordnet. Sie liegt daher nicht in der Verantwortung des Kulturamtes.
Zum Stichtag 19. Juni 2024 befindet sich Mainova in Gesprächen mit der Stadt Frankfurt über die Instandsetzung der Elektrik am Gutenberg-Denkmal. Die Federführung des Projekts liegt beim Stadtplanungsamt. Dies gilt auch für Informationen hinsichtlich einer fehlerhaften Verkabelung und etwaiger Mangelgewährleistungsansprüche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2019OMOM 4589Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenDirektanregung
- 16. August 2019STST 1573Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenStellungnahme
- 4. Mai 2020OFOF 1264/1Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020VV 1614Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIAnfrage
- 28. August 2020STST 1493Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIStellungnahme
- 26. Februar 2021STST 524Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIStellungnahme
- 3. April 2024OFOF 1242/1Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2024OMOM 5414Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenDirektanregung
- 30. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 277 WochenSTST 1604Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab