Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1573
Betreff: Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten Der Magistrat wird die bereits vorhandene Leuchtvorrichtung am Gutenbergdenkmal auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen und eventuell anfallende Kosten ermitteln lassen. Für eine neue Beleuchtungsanlage muss grundsätzlich eine magistratsinterne Planung und Abstimmung erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2019OFOF 923/1Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Mai 2019OMOM 4589Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenDirektanregung
- 16. August 2019Sie sind hierSTST 1573Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenStellungnahme
- 4. Mai 2020OFOF 1264/1Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Mai 2020VV 1614Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIAnfrage
- 28. August 2020STST 1493Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIStellungnahme
- 26. Februar 2021STST 524Johannes-Gutenberg-Denkmal nachts beleuchten IIStellungnahme
- 3. April 2024OFOF 1242/1Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2024OMOM 5414Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenDirektanregung
- 30. August 2024Antwort des Magistrats · nach 282 WochenSTST 1604Gutenberg-Denkmal nachts beleuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab