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Ahndung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung

Vorlagentyp: STMagistrat
112 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat Maßnahmen zur Überprüfung der Vorgartensatzung beschlossen, um Verstöße zu ahnden und die Einhaltung zu fördern. Es wurden zusätzliche Stellen geschaffen, um die Kontrollen in verschiedenen Stadtteilen durchzuführen. Ziel ist eine dauerhafte Begrünung der Vorgärten und die Bearbeitung von Beschwerden.

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Stellungnahme des Magistrats

Um die Einhaltung der Vorgartensatzung zu überprüfen und gegen Verstöße verstärkt vorzugehen, wurden aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bei der Bauaufsicht zwei Planstellen geschaffen. Zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen die entsprechenden Überprüfungen stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen. Bisher wurden abschließend die Stadtteile Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Riedberg und Griesheim kontrolliert. Derzeit erfolgen die Kontrollen im Stadtteil Rödelheim. Nach Abschluss der Kontrollen in Rödelheim, erfolgt die flächendeckende Kontrolle in Sachsenhausen oder Praunheim, da zu diesen beiden Stadtteilen eine hohe Beschwerdelage vorliegt. Werden bei den durchgeführten Kontrollen Vorgärten vorgefunden, welche nicht der Vorgartensatzung entsprechen, wirkt der Magistrat auf eine überwiegende und dauerhafte Begrünung der Vorgartenfläche hin. Erreichen den Magistrat Beschwerden zu Liegenschaften in den bereits überprüften Stadtteilen, werden diese aufgegriffen und in Bearbeitung genommen. Im Falle von Beschwerden aus den übrigen noch nicht überprüften Stadtteilen werden die Eigentümer der betroffenen Liegenschaften durch ein entsprechendes Schreiben auf den Verstoß gegen die Vorgartensatzung hingewiesen. Da nicht vorauszusehen ist, wie viele Verstöße in den jeweiligen Stadtteilen festgestellt und wie daraus resultierende Verwaltungsverfahren verlaufen werden, ist eine Aussage zu den zeitlichen Abständen der stadtteilbezogenen Kontrollen nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2019OFOF 705/3Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. September 2019OMOM 5200Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungDirektanregung
  3. 17. Januar 2020Sie sind hier
    STST 47Ahndung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung
    Stellungnahme
  4. 3. März 2020OFOF 855/3Einhaltung der VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 28. Mai 2020OMOM 6096Einhaltung der VorgartensatzungDirektanregung
  6. 21. September 2020STST 1643Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
  7. 4. Januar 2021OFOF 1036/3Planstellen wegen VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  8. 21. Januar 2021OMOM 7170Planstellen wegen VorgartensatzungDirektanregung
  9. 26. April 2021STST 888Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
  10. 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 1813Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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