Ahndung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5200 entstanden aus Vorlage: OF 705/3 vom 08.08.2019
Betreff: Ahndung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die städtischen Ämter die Einhaltung der Vorgartensatzung kontrollieren. Wie aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau hervorgeht, beschäftigt die Bauaufsicht eigens zwei Mitarbeiter zur Kontrolle, derzeit seien sie in Rödelheim unterwegs. Es wäre interessant zu wissen, in welchen zeitlichen Abständen die Einsätze in den 46 Frankfurter Stadtteilen stattfinden, ob die Mitarbeiter "abgerufen" werden können und welche Maßnahmen bei Verstößen ergriffen werden.
Begründung: Im Nordend sind zum Teil eklatante Verstöße gegen die Vorgartensatzung zu verzeichnen - von der Nutzung als Abstellfläche über Versiegelung bis hin zu grauen Schottergärten. Nicht nur vor dem Hintergrund der Vorgartensatzung, sondern auch des Klimawandels sind solche offensichtlichen Verstöße nicht hinnehmbar. Gerade angesichts der "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" wird doch deutlich, dass bereits die kleinsten Maßnahmen - Entsiegelung, Grünbepflanzung - ergriffen werden sollen, um Schatten und Kühle zu spenden, Regenwasser versickern zu lassen und der Luftverschmutzung entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2019OFOF 705/3Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019Sie sind hierOMOM 5200Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungDirektanregung
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 47Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats