Ahndung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Vorgartensatzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die städtischen Ämter die Einhaltung der Vorgartensatzung kontrollieren. Wie aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau hervorgeht, beschäftigt die Bauaufsicht eigens zwei Mitarbeiter zur Kontrolle, derzeit seien sie in Rödelheim unterwegs. Es wäre interessant zu wissen in welchen zeitlichen Abständen die Einsätze in den 46 Frankfurter Stadtteilen stattfinden, ob die Mitarbeiter "abgerufen" werden können und, welche Maßnahmen bei Verstößen ergriffen werden. Begründung: Im Nordend sind zum Teil eklatante Verstöße gegen die Vorgartensatzung zu verzeichnen - von der Nutzung als Abstellfläche, Versiegelung, bis hin zu grauen Schottergärten. Nicht nur vor dem Hintegrund der Vorgartensatzung sondern auch des Klimawandels sind solche offensichtlichen Verstöße nicht hinnehmbar. Gerade angesichts der "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" wird doch deutlich, dass bereits die kleinsten Maßnahmen - Entsiegelung, Grünbepflanzung - ergriffen werden sollen um Schatten und Kühle zu spenden, Regenwasser versickern zu lassen und der Luftverschmutzung entgegenzuwirken.
Inhalt
Antrag vom 08.08.2019, OF 705/3
Betreff: Ahndung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die städtischen Ämter die Einhaltung der Vorgartensatzung kontrollieren. Wie aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau hervorgeht, beschäftigt die Bauaufsicht eigens zwei Mitarbeiter zur Kontrolle, derzeit seien sie in Rödelheim unterwegs. Es wäre interessant zu wissen in welchen zeitlichen Abständen die Einsätze in den 46 Frankfurter Stadtteilen stattfinden, ob die Mitarbeiter "abgerufen" werden können und, welche Maßnahmen bei Verstößen ergriffen werden.
Begründung: Im Nordend sind zum Teil eklatante Verstöße gegen die Vorgartensatzung zu verzeichnen - von der Nutzung als Abstellfläche, Versiegelung, bis hin zu grauen Schottergärten. Nicht nur vor dem Hintegrund der Vorgartensatzung sondern auch des Klimawandels sind solche offensichtlichen Verstöße nicht hinnehmbar. Gerade angesichts der "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" wird doch deutlich, dass bereits die kleinsten Maßnahmen - Entsiegelung, Grünbepflanzung - ergriffen werden sollen um Schatten und Kühle zu spenden, Regenwasser versickern zu lassen und der Luftverschmutzung entgegenzuwirken.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2019Sie sind hierOFOF 705/3Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019OMOM 5200Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungDirektanregung
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 47Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme