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Ahndung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung

Vorlagentyp: OFGRÜNE
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Vorgartensatzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die städtischen Ämter die Einhaltung der Vorgartensatzung kontrollieren. Wie aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau hervorgeht, beschäftigt die Bauaufsicht eigens zwei Mitarbeiter zur Kontrolle, derzeit seien sie in Rödelheim unterwegs. Es wäre interessant zu wissen in welchen zeitlichen Abständen die Einsätze in den 46 Frankfurter Stadtteilen stattfinden, ob die Mitarbeiter "abgerufen" werden können und, welche Maßnahmen bei Verstößen ergriffen werden. Begründung: Im Nordend sind zum Teil eklatante Verstöße gegen die Vorgartensatzung zu verzeichnen - von der Nutzung als Abstellfläche, Versiegelung, bis hin zu grauen Schottergärten. Nicht nur vor dem Hintegrund der Vorgartensatzung sondern auch des Klimawandels sind solche offensichtlichen Verstöße nicht hinnehmbar. Gerade angesichts der "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" wird doch deutlich, dass bereits die kleinsten Maßnahmen - Entsiegelung, Grünbepflanzung - ergriffen werden sollen um Schatten und Kühle zu spenden, Regenwasser versickern zu lassen und der Luftverschmutzung entgegenzuwirken.

Inhalt

Antrag vom 08.08.2019, OF 705/3

Betreff: Ahndung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die städtischen Ämter die Einhaltung der Vorgartensatzung kontrollieren. Wie aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau hervorgeht, beschäftigt die Bauaufsicht eigens zwei Mitarbeiter zur Kontrolle, derzeit seien sie in Rödelheim unterwegs. Es wäre interessant zu wissen in welchen zeitlichen Abständen die Einsätze in den 46 Frankfurter Stadtteilen stattfinden, ob die Mitarbeiter "abgerufen" werden können und, welche Maßnahmen bei Verstößen ergriffen werden.

Begründung: Im Nordend sind zum Teil eklatante Verstöße gegen die Vorgartensatzung zu verzeichnen - von der Nutzung als Abstellfläche, Versiegelung, bis hin zu grauen Schottergärten. Nicht nur vor dem Hintegrund der Vorgartensatzung sondern auch des Klimawandels sind solche offensichtlichen Verstöße nicht hinnehmbar. Gerade angesichts der "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" wird doch deutlich, dass bereits die kleinsten Maßnahmen - Entsiegelung, Grünbepflanzung - ergriffen werden sollen um Schatten und Kühle zu spenden, Regenwasser versickern zu lassen und der Luftverschmutzung entgegenzuwirken.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2019Sie sind hier
    OFOF 705/3Ahndung von Verstößen gegen die Vorgartensatzung
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. September 2019OMOM 5200Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungDirektanregung
  3. 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 47Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 33 · 22.08.2019
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage OF 705/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 34 · 19.09.2019
TO II, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5200 2019 Die Vorlage OF 705/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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