Einhaltung der Vorgartensatzung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zusätzliche Planstellen zur Überprüfung der Vorgartensatzung zu schaffen, da die bestehenden Stellen als unzureichend erachtet werden. Dies soll sicherstellen, dass die Vorgartensatzung in Frankfurt am Main besser eingehalten wird.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgartensatzung Vorgang: ST 47/20 In der o.a. Stellungnahme auf eine Anfrage des Ortsbeirates 3 vom 19.09.2019 Verstöße gegen die Vorgartensatzung betreffend teilte der Magistrat mit: "Um die Einhaltung der Vorgartensatzung zu überprüfen und gegen Verstöße verstärkt vorzugehen, wurden aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bei der Bauaufsicht zwei Planstellen geschaffen." Angesichts der Tatsache, dass Frankfurt 46 Stadtteile hat, hält der Ortsbeirat die geschaffenen Stellen für nicht ausreichend, zumal bezogen auf das Nordend, dessen Überprüfung angeblich bereits stattgefunden hat, trotzdem zahlreiche Vorgärten nicht der Vorgartensatzung entsprechen. Dies vorausgestellt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, zusätzliche Planstellen zu schaffen, um dem tatsächlichen Bedarf zur Überprüfung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2020STST 47Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungStellungnahme
- 3. März 2020Sie sind hierOFOF 855/3Einhaltung der VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. Mai 2020OMOM 6096Einhaltung der VorgartensatzungDirektanregung
- 21. September 2020STST 1643Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
- 4. Januar 2021OFOF 1036/3Planstellen wegen VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Januar 2021OMOM 7170Planstellen wegen VorgartensatzungDirektanregung
- 26. April 2021STST 888Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
- 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1813Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)