Planstellen wegen Vorgartensatzung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die Schaffung zusätzlicher Planstellen zur Einhaltung der Vorgartensatzung zu prüfen und darüber zu berichten. Dies ist notwendig, um eine klimagerechte Stadtentwicklung zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, nicht ob, sondern wann die entsprechenden Planstellen endlich geschaffen werden, damit es endlich auch zur besagten "klimagerechten Stadtentwicklung" kommen kann.
Begründung
Vorgang: OM 6096/20 OBR 3; ST 1643/20 Am 28.05.2020 war der Magistrat vom Ortsbeirat aufgefordert worden, zum Zwecke der Einhaltung der Vorgartensatzung zusätzliche Planstellen zu schaffen. In seiner Stellungnahme von 21.09.2020 verweist der Magistrat auf die am 12.12.2019 beschlossenen "Vereinbarungen Klimaallianz" und bestätigt in diesem Zusammenhang, dass "die Vorgartensatzung auch ein wichtiger Bestandteil einer klimagerechten Stadtentwicklung" sei. Und weiter heißt es dazu in der besagten Stellungnahme: "Derzeit prüft der Magistrat, ob im Rahmen der ‚Vereinbarung Klimaallianz' zusätzliche Planstellen im Bereich des Vorgartenschutzes geschaffen werden sollen. Der Magistrat wird nach Abschluss seiner Prüfung hierüber erneut berichten." Dem Ortsbeirat stellt sich nunmehr zum einen die Frage, ob es unterdessen zum "Abschluss" besagter "Prüfung" gekommen ist und, wenn ja, mit welchem Ergebnis. Zum anderen stellt sich dem Ortsbeirat nach Lage der Dinge (im Nordend entsprechen ungezählte Vorgärten nicht der Vorgartensatzung) die Frage, was und warum da überhaupt noch geprüft werden muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2020STST 47Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungStellungnahme
- 3. März 2020OFOF 855/3Einhaltung der VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 28. Mai 2020OMOM 6096Einhaltung der VorgartensatzungDirektanregung
- 21. September 2020STST 1643Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
- 4. Januar 2021OFOF 1036/3Planstellen wegen VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7170Planstellen wegen VorgartensatzungDirektanregung
- 26. April 2021STST 888Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
- 19. Juli 2021STST 1338Planstellen wegen VorgartensatzungStellungnahme
- 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1813Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0