Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Planstellen wegen Vorgartensatzung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
89 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die Schaffung zusätzlicher Planstellen zur Einhaltung der Vorgartensatzung zu prüfen und darüber zu berichten. Dies ist notwendig, um eine klimagerechte Stadtentwicklung zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, nicht ob, sondern wann die entsprechenden Planstellen endlich geschaffen werden, damit es endlich auch zur besagten "klimagerechten Stadtentwicklung" kommen kann.

Begründung

Vorgang: OM 6096/20 OBR 3; ST 1643/20 Am 28.05.2020 war der Magistrat vom Ortsbeirat aufgefordert worden, zum Zwecke der Einhaltung der Vorgartensatzung zusätzliche Planstellen zu schaffen. In seiner Stellungnahme von 21.09.2020 verweist der Magistrat auf die am 12.12.2019 beschlossenen "Vereinbarungen Klimaallianz" und bestätigt in diesem Zusammenhang, dass "die Vorgartensatzung auch ein wichtiger Bestandteil einer klimagerechten Stadtentwicklung" sei. Und weiter heißt es dazu in der besagten Stellungnahme: "Derzeit prüft der Magistrat, ob im Rahmen der ‚Vereinbarung Klimaallianz' zusätzliche Planstellen im Bereich des Vorgartenschutzes geschaffen werden sollen. Der Magistrat wird nach Abschluss seiner Prüfung hierüber erneut berichten." Dem Ortsbeirat stellt sich nunmehr zum einen die Frage, ob es unterdessen zum "Abschluss" besagter "Prüfung" gekommen ist und, wenn ja, mit welchem Ergebnis. Zum anderen stellt sich dem Ortsbeirat nach Lage der Dinge (im Nordend entsprechen ungezählte Vorgärten nicht der Vorgartensatzung) die Frage, was und warum da überhaupt noch geprüft werden muss.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2020STST 47Ahndung von Verstößen gegen die VorgartensatzungStellungnahme
  2. 3. März 2020OFOF 855/3Einhaltung der VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 28. Mai 2020OMOM 6096Einhaltung der VorgartensatzungDirektanregung
  4. 21. September 2020STST 1643Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
  5. 4. Januar 2021OFOF 1036/3Planstellen wegen VorgartensatzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 21. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7170Planstellen wegen Vorgartensatzung
    Direktanregung
  7. 26. April 2021STST 888Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme
  8. 19. Juli 2021STST 1338Planstellen wegen VorgartensatzungStellungnahme
  9. 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1813Einhaltung der VorgartensatzungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 2 · 10.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 08.07.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen