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Hortplätze in Unterliederbach

Vorlagentyp: STMagistrat
202 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die aktuelle Betreuungssituation für Grundschulkinder in Unterliederbach. Es wird auf die unzureichenden räumlichen Verhältnisse an den Schulen hingewiesen und die Notwendigkeit eines Neubaus einer Ganztagsschule betont, um die bestehende Situation zu entlasten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Betreuungssituation für Grundschulkinder sieht in Unterliederbach wie folgt aus: Karl-von-Ibell-Schulbezirk: Für 374 Grundschulkinder stehen 82 Hortplätze und 62 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) zur Verfügung. Insgesamt gibt es 144 Plätze für eine verlässliche Ganztagsbetreuung. Das entspricht einer Quote von 39%. Zusätzlich stehen an der Karl-von-Ibell-Schule 87 Plätze in der Übermittagbetreuung zur Verfügung. Zusammen ergibt dies insgesamt eine Betreuungsquote von 62%. Die unzureichenden räumlichen Situationen an der Karl-von-Ibell-Schule sind unverändert. Demzufolge ist aktuell keine Aufstockung der ESB-Plätze möglich. An der Karl-von-Ibell-Schule wurde die ESB lediglich zum 01.08.2019 um zwei Plätze aufgestockt (aktuell 62 Plätze), deren Umsetzung von der ESB-Leitung als akut notwendig und tragbar bewertet wurde. Ein bisher für den Karl-von-Ibell-Schulbezirk benanntes geplantes Hortprojekt mit 40 Plätzen konnte leider nicht umgesetzt werden, da die Liegenschaft sich nach ausführlicher Prüfung nicht als geeignet herausstellte. Die neue Grundschule Unterliederbach auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule wird als Ganztagsschule perspektivisch die Kar-von-Ibell-Schule entlasten. Die Planungsphase Null für den Neubau beginnt noch in diesem Jahr. Walter-Kolb-Schulbezirk: Für 372 Grundschulkinder stehen insgesamt 131 Hortplätze und 50 Plätze in der ESB zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 49%. Neben den verlässlichen ESB-Plätzen haben alle Kinder der Grundschule die Möglichkeit kostenfrei am täglichen Bildungs- und Betreuungsangebot im Rahmen des Profil 2 des Ganztagsschulprogramms des Landes Hessen teilzunehmen, das den Kindern eine ganzheitliche, individuelle und pädagogische Förderung ermöglicht. Die unzureichenden räumlichen Situationen an der Walter-Kolb-Schule sind unverändert. Demzufolge ist aktuell auch hier keine Aufstockung der ESB-Plätze möglich. Zum 01.11.2019 konnte das Kinderzentrum Euckenstraße (KIZ68) in einen Neubau mit Erweiterung umziehen. Hier sind insgesamt 24 Plätze für unter 3-Jährige, 6 Kindergarten- und 8 Hortplätze neu entstanden. Das Stadtschulamt prüft immer wieder Hinweise auf Liegenschaften in Unterliederbach für einen Hort-Ausbau. An der Walter-Kolb-Schule sollen im Rahmen einer Phase Null die möglichen baulichen Maßnahmen für die Grundschule geprüft werden. Damit geht auch eine Prüfung zur Einrichtung einer 100 prozentigen Ganztagsversorgung einher. Eine Entlastung der Karl-von-Ibell-Schule kann nur durch den Bau einer neuen und für den Ganztagsbetrieb ausgelegten Grundschule im selbigen Schulbezirk herbeigeführt werden. Eine Machbarkeitsstudie ist bereits im Auftrag gegeben worden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. März 2019VV 1218Unterliederbach: Hortplätze 2019Anfrage
  2. 23. August 2019STST 1623Unterliederbach: Hortplätze 2019Stellungnahme
  3. 2. Februar 2020OFOF 1219/6Hortplätze in UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 18. Februar 2020VV 1578Hortplätze in UnterliederbachAnfrage
  5. 8. November 2020OFOF 1410/6Hortplätze in Höchst und UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 21. November 2020OFOF 1423/6Hortplätze in Höchst und UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  7. 24. November 2020VV 1849Hortplätze in Höchst und UnterliederbachAnfrage
  8. 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 202 Wochen
    STST 467Hortplätze in Unterliederbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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