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Unterliederbach: Hortplätze 2019

Vorlagentyp: V
205 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 26.03.2019, V 1218 entstanden aus Vorlage: OF 967/6 vom 11.03.2019

Betreff: Unterliederbach: Hortplätze 2019 Von betroffenen Eltern wird berichtet, dass eine dramatische Unterversorgung an Hortplätzen in Unterliederbach besteht. Anmeldungen über das "kindernetfrankfurt" blieben über ein Jahr lang ohne jede Antwort, bei konkreten Nachfragen bei den örtlichen Einrichtungen stellte sich dann heraus, dass diese den Bedarf bei Weitem nicht decken könnten. So wären an der Karl-von-Ibell-Schule für 90 Kinder nur drei Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung frei. Die Kita Wartburg würde nur Kinder in den Hort aufnehmen, die dort bereits im Kindergarten waren und hätte selbst für diese nicht genug Plätze. Auch im Kinderzentrum Stieglitzenweg seien für Kinder aus der Parkstadt I praktisch keine Plätze vorhanden. Der Magistrat wird um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:

  1. Wie beurteilt der Magistrat die Situation?
  2. Wie viele freie Plätze sind für das Jahr 2019 vorhanden, wie viele Anmeldungen liegen vor?
  3. Entspricht es den Tatsachen, dass die Eltern ein Jahr nach der Anmeldung im "kindernetfrankfurt" immer noch keine Resonanz auf die Anmeldung erhalten und, wenn ja, wie beurteilt der Magistrat diese Handhabung?
  4. Was wird der Magistrat unternehmen, um den betroffenen Eltern zu helfen? Begründung: Für viele Eltern entstehen kaum lösbare Probleme, wenn ihre Kinder nachmittags keine Betreuung erfahren. Wir leben nicht mehr in den 1950er-Jahren, als es als selbstverständlich erachtet wurde, dass die Mütter die Betreuung übernehmen. Heutzutage sind viele Familien auf zwei Gehälter angewiesen, und in einem modernen Staat gilt es als selbstverständlich, dass beide Elternteile ein Anrecht darauf haben, ihre beruflichen Laufbahnen weitgehend lückenlos verfolgen zu können. Die Probleme in Unterliederbach sind nicht aus dem Nichts entstanden. Die Kinder wurden schon vor Jahren geboren und der Bedarf an Hortplätzen war absehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1623 Antrag vom 02.02.2020, OF 1219/6 Auskunftsersuchen vom 18.02.2020, V 1578 Antrag vom 08.11.2020, OF 1410/6 Antrag vom 21.11.2020, OF 1423/6 Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1849

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. März 2019OFOF 967/6Unterliederbach: Hortplätze 2019Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. März 2019Sie sind hier
    VV 1218Unterliederbach: Hortplätze 2019
    Anfrage
  3. 23. August 2019STST 1623Unterliederbach: Hortplätze 2019Stellungnahme
  4. 2. Februar 2020OFOF 1219/6Hortplätze in UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 18. Februar 2020VV 1578Hortplätze in UnterliederbachAnfrage
  6. 8. November 2020OFOF 1410/6Hortplätze in Höchst und UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 21. November 2020OFOF 1423/6Hortplätze in Höchst und UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  8. 24. November 2020VV 1849Hortplätze in Höchst und UnterliederbachAnfrage
  9. 10. Februar 2023STST 474V 1849 Hortplätze in Höchst und UnterliederbachStellungnahme
  10. 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 205 WochenSTST 467Hortplätze in UnterliederbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 33 · 13.08.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

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