Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Hortplätze in Höchst und Unterliederbach

Vorlagentyp: V
205 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Eltern in Höchst und Unterliederbach berichten von einer unzureichenden Anzahl an Hortplätzen. Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über die aktuelle Betreuungssituation und geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Platzverfügbarkeit zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Wie hat sich die Betreuungssituation in Höchst und Unterliederbach entwickelt?
  2. Wie viele Betreuungsplätze werden zu Beginn des nächsten Schuljahres für Kinder aus Höchst und Unterliederbach zur Verfügung stehen?
  3. Welche Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen bzw. wird er ergreifen, um die Zahl der Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach zu erhöhen?
  4. Wie werden sich perspektivisch die Ganztagsbetreuungsangebote sowohl der Stadt Frankfurt als auch des Landes Hessen in den beiden Stadtteilen in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln?

Kontext

In der letzten Ortsbeiratssitzung schilderten Eltern die Situation um die knappen Hortplätze in Höchst und Unterliederbach. Im Frühjahr 2019 hatte der Ortsbeirat nach Hortplätzen in Unterliederbach gefragt. In seiner Stellungnahme hatte der Magistrat mitgeteilt, dass die Versorgungsquoten bei 37 Prozent (Karl-von-Ibell-Schule) bzw. 50 Prozent (Walter-Kolb-Schule) lägen. Gerade für den Schulbezirk der Karl-von-Ibell-Schule ist die Quote nicht akzeptabel, da durch den Zuzug von jungen Familien in der Parkstadt der Druck unvermindert hoch ist und in der Zukunft in Folge der Bebauung der Parkstadt noch steigen wird. In der Ortsbeiratssitzung am 18.02.2020 wurde der Antrag zum Auskunftsersuchen V 1578 einstimmig verabschiedet. In dieser Vorlage wurde der Magistrat um Auskunft gebeten, wie sich die Betreuungssituation in Unterliederbach seit der letzten Antwort entwickelt hat, und welche Maßnahmen er ergriffen hat bzw. welche Maßnahmen der Magistrat ergreifen wird, um die Zahl der Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) in Unterliederbach zu erhöhen. Dieses Auskunftsersuchen ist bis zum jetzigen Stand nicht beantwortet worden. Es hat sich nun gezeigt, dass auch in Höchst die Situation, wie jetzt von den Eltern geschildert wurde, nicht viel besser ist.

Begründung

Vorgang: V 1218/19 OBR 6; ST 1623/19; V 1578/20 OBR 6 In der letzten Ortsbeiratssitzung schilderten Eltern die Situation um die knappen Hortplätze in Höchst und Unterliederbach. Im Frühjahr 2019 hatte der Ortsbeirat nach Hortplätzen in Unterliederbach gefragt. In seiner Stellungnahme hatte der Magistrat mitgeteilt, dass die Versorgungsquoten bei 37 Prozent (Karl-von-Ibell-Schule) bzw. 50 Prozent (Walter-Kolb-Schule) lägen. Gerade für den Schulbezirk der Karl-von-Ibell-Schule ist die Quote nicht akzeptabel, da durch den Zuzug von jungen Familien in der Parkstadt der Druck unvermindert hoch ist und in der Zukunft in Folge der Bebauung der Parkstadt noch steigen wird. In der Ortsbeiratssitzung am 18.02.2020 wurde der Antrag zum Auskunftsersuchen V 1578 einstimmig verabschiedet. In dieser Vorlage wurde der Magistrat um Auskunft gebeten, wie sich die Betreuungssituation in Unterliederbach seit der letzten Antwort entwickelt hat, und welche Maßnahmen er ergriffen hat bzw. welche Maßnahmen der Magistrat ergreifen wird, um die Zahl der Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) in Unterliederbach zu erhöhen. Dieses Auskunftsersuchen ist bis zum jetzigen Stand nicht beantwortet worden. Es hat sich nun gezeigt, dass auch in Höchst die Situation, wie jetzt von den Eltern geschildert wurde, nicht viel besser ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. März 2019OFOF 967/6Unterliederbach: Hortplätze 2019Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. März 2019VV 1218Unterliederbach: Hortplätze 2019Anfrage
  3. 23. August 2019STST 1623Unterliederbach: Hortplätze 2019Stellungnahme
  4. 2. Februar 2020OFOF 1219/6Hortplätze in UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 18. Februar 2020VV 1578Hortplätze in UnterliederbachAnfrage
  6. 8. November 2020OFOF 1410/6Hortplätze in Höchst und UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 21. November 2020OFOF 1423/6Hortplätze in Höchst und UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  8. 24. November 2020Sie sind hier
    VV 1849Hortplätze in Höchst und Unterliederbach
    Anfrage
  9. 10. Februar 2023STST 474V 1849 Hortplätze in Höchst und UnterliederbachStellungnahme
  10. 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 205 WochenSTST 467Hortplätze in UnterliederbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 6
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 2 · 01.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 29.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 4 · 07.09.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 6 · 23.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 7 · 11.01.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 8 · 08.02.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 10 · 26.04.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 11 · 24.05.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 14 · 04.10.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 15 · 01.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 16 · 29.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 17 · 17.01.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 18 · 07.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen