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Auswirkungen des Riederwaldtunnels für den Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Auswirkungen des Riederwaldtunnels auf den Ortsbezirk 10. Es wird erwartet, dass durch den Bau des Riederwaldtunnels und der Ostumgehung die Lärmbelastung in den betroffenen Stadtteilen signifikant reduziert wird. Die Fertigstellung des Projekts ist für die Jahre 2029/2030 geplant.

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Stellungnahme des Magistrats

Hessen Mobil hat auf Anfrage des Magistrats zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.: Der Planänderungsbeschluss vom 18.12.2019 hat Bestandskraft und wurde nicht beklagt. Der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 wurde beklagt. Die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wurde zurückgezogen. Zwischen dem Volks-, Bau- und Sparverein Frankfurt / M und dem Land Hessen wurde eine Vereinbarung zur Klagerücknahme unterzeichnet. Es ist noch eine Klage anhängig, über die noch nicht entschieden wurde. Die Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodass der Projektverlauf wie geplant, weiterverfolgt werden kann. Aktuell beginnen die europaweiten Ausschreibungen zum Bau des Großprojektes "Riederwaldtunnel". Gestartet wird mit dem Tunnelbetriebsgebäude, das zwischen der Flinschstraße und Mergenthalerstraße seinen Standort haben wird. An gleicher Stelle befindet sich auch ein Löschwasserbecken, das gemeinsam mit dem Betriebsgebäude gebaut wird. Der Wettbewerb für die Ausführung der erforderlichen Bauleistungen dieser beiden Teilprojekte wird noch in diesem Jahr gestartet. Mit den Bauarbeiten wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 begonnen. Die Bauzeit beträgt ca. 20 Monate. Im IV. Quartal 2021 schließt sich das Vergabeverfahren für die Tunnelröhre und die westlichen Trogbauwerke an, die bis zum bereits fertiggestellten Zentralbauwerk des künftigen Erlenbruchdreiecks (A 661 / A 66) reichen. Der Baubeginn für diese Maßnahme erfolgt voraussichtlich im IV. Quartal 2022. Das dritte große Vergabepaket beinhaltet die östlichen Tröge, die Anschlussstelle Borsigallee und eine Grünbrücke im weiteren Verlauf der A 66. Mit dem Bauende und der Verkehrsfreigabe des Riederwaldtunnels ist im Jahr 2029 / 2030 zu rechnen.

Zu 2.:

a) Die Fertigstellung der A 661 ist mit zwei durchgehenden Fahrspuren und einer Standspur pro Richtung vorgesehen. Zusätzlich werden Ein- und Ausfahrstreifen für die Anschlussstelle Friedberger Landstraße und das Erlenbruchdreieck eingerichtet. Anzahl und Anordnung der Fahrstreifen werden in der nachfolgenden Skizze verdeutlicht.

b) Die Anzahl der Fahrzeuge auf der A 661 wird nach Prognose der Verkehrsuntersuchung, die auf das Jahr 2030 ausgerichtet ist, steigen.

c) Die schalltechnische Untersuchung zeigt, dass sich durch die Anordnung der zusätzlich geplanten, aktiven Lärmschutzmaßnahmen die Verkehrslärmbelastung deutlich reduzieren wird. Ohne den Bau der Ostumgehung und des Riederwaldtunnels sowie der damit verbundenen Lärmschutzwände werden für das Jahr 2030 insgesamt für Bornheim, Seckbach, New Atterberry und Festeburg ca. 706 Überschreitungsfälle in der Nacht und 326 am Tag prognostiziert. Mit dem Bau der Ostumgehung und des Riederwaldtunnels sowie der damit verbundenen Lärmschutzwände werden für das Jahr 2030 insgesamt für Bornheim, Seckbach, New Atterberry und Festeburg ca. 393 Überschreitungsfälle in der Nacht und 50 am Tag prognostiziert. Dies bedeutet, dass durch den Bau von Riederwaldtunnel, Ostumgehung sowie den damit verbundenen Lärmschutz eine Reduzierung um 313 Überschreitungsfälle (- 44%) in der Nacht und um 276 Überschreitungsfälle (- 84%) am Tag für das Jahr 2030 zu erwarten ist. Die verbleibenden Überschreitungsfälle werden mit passiven Schallschutzmaßnahmen geschützt. Nach Rechtskraft des Planänderungsverfahrens für die Vervollständigung der A 661 werden die westliche Richtungsfahrbahn und die ergänzenden Lärmschutzwände an der A 661 sowie die offenporige Asphaltdeckschicht realisiert. Dadurch wird eine Verbesserung der Lärmsituation erreicht und die Menschen von Lärm entlastet werden.

d) Der Tunneleffekt bezeichnet den abrupten Anstieg von Lärmemissionen in die Umgebung am Ende aktiver Schallschutzmaßnahmen. Entgegengewirkt wird diesem Effekt durch "treppenartige" Abstufungen der Höhe am Ende von Lärmschutzwänden sowie der schallabsorbierenden Auskleidung im Bereich von Tunnelenden. Der schalltechnischen Berechnung liegt ein detailliertes Modell zu Grunde, welches die Höhenverhältnisse sowie die Lagebeziehung der Verkehrswege zu den Immissionsorten darstellt. Dabei fließen auch die topographischen Besonderheiten, die unterschiedlichen Steigungen der Verkehrswege sowie Bauwerke in die Berechnungen ein.

e) In der lufthygienischen Untersuchung wurden Berechnungen der Immissionsbelastungen an repräsentativen Querschnitten in 10 m und 50 m Abstand zum Fahrbahnrand durchgeführt. Eine Ausschöpfung oder eine Überschreitung der Grenzwerte erfolgt an keinem Querschnitt bzw. an keinem Immissionsort weder für die Jahresmittelwertes noch für die Häufigkeit möglicher Überschreitungen der relevanten Referenzwerte. Quelle: U21.1_Lufthygienisches Gutachten Zu 3.: Die planfestgestellten Lärmschutzwände werden vor Anbindung der A 66 an die A 661 fertiggestellt. Die Realisierung der Lärmschutzwände entsprechend den Vorgaben des schalltechnischen Untersuchungsmodelles mit den entsprechenden Absorbtionseigenschaften stellt die prognostizierte Funktion sicher. Die Anordnung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist der Unterlage U7_Lageplan Schalltechnische Untersuchung zu entnehmen.

Zu 4.: Die Verwertung der Aushubmassen erfolgt u.a. in Erdwällen östlich der A 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Urselbachtalbrücke sowie südlich der B 3 bei Bad Vilbel. Die Wälle tragen damit auch zu einer entsprechenden Lärmminderung in diesen Bereichen bei. Weiterhin werden mit den Erdmassen auch die Obere Ebene im Bereich der Tunnelbaustelle modelliert und die Baugruben verfüllt. Der ausgebaute Rupelton eignet sich auch zur Herstellung von Ziegelbausteinen. Überschussmassen gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und werden in seiner Disposition verwertet. Böden, die verunreinigt und belastet sind, müssen nachweislich und fachgerecht in entsprechenden Deponien durch den Auftragnehmer entsorgt werden.

Zu 5.: In der Verantwortung von Hessen Mobil werden keine Photovoltaikanlagen an oder auf Lärmschutzeinrichtungen / Wällen betrieben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2020OFOF 1077/10Auswirkungen des Riederwaldtunnels für den Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Oktober 2020VV 1808Auswirkungen des Riederwaldtunnels für den Ortsbezirk 10Anfrage
  3. 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 420Auswirkungen des Riederwaldtunnels für den Ortsbezirk 10
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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