Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses

Vorlagentyp: STMagistrat
95 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Nordendstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.04.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Nordendstraße per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 402

Betreff: Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses Zu Frage 1: Nach den aktuellen Bauantragsunterlagen beträgt die oberirdische Bruttogeschossfläche (BGF) für die Neubauten auf dem Areal des ehemaligen Marienkrankenhauses ca. 26.000 qm, die sich in ca. 25.670 qm für die Wohnbebauung und 330 qm für eine Kita aufteilen. Für das ehemalige Schwesternwohnheim in der Nordendstraße 50 sind laut dem Bauantrag 5.791 qm oberirdische BGF für Wohnen und 511 qm für eine Kita vorgesehen. Zu Frage 2: Insgesamt werden ca. 7.700 qm BGF im geförderten Wohnungsbau entstehen. Im ehemaligen Schwesternwohnheim sind 4.269 qm für Wohnungen des "Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung" und 1.522 qm für Wohnungen des "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2" vorgesehen. Im Neubaubereich auf dem Areal des ehemaligen Marienkrankenhauses werden weitere 1.909 qm Wohnraum mit dem "Frankfurter Programm zur Förderung von neuem Wohnraum für selbstgenutztes Wohneigentum" gefördert. Zu Frage 3: Das ehemalige Schwesternwohnheim bestand aus 135 Kleinstapartments mit je ca. 14 qm Wohnfläche ohne Bad sowie zwei Geschossen im Erdgeschoss und im

  1. Obergeschoss, die zuletzt als Arztpraxen genutzt wurden. Zu den Fragen 4 und 5: Das ehemalige Schwesternwohnheim war als Wohnheim genehmigt; die dort vorhandenen Kleinstapartments entsprachen nicht mehr einem zeitgemäßen Wohnstandard. Mit der Neuaufteilung innerhalb der Gebäudehülle wird nun ein guter Wohnungsmix mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen für Singles, Paare und Familien erreicht. Über die soziale Wohnraumförderung (1. Förderweg) entstehen 11 Wohneinheiten für 1 Person, 19 Wohneinheiten für 1-2 Personen, 8 Wohneinheiten für 3 Personen und 6 Wohneinheiten für 5-6 Personen (insgesamt 44 Wohneinheiten). Über das "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2" entstehen 4 Wohneinheiten für 1-2 Personen, 2 Wohneinheiten für 3 Personen, 5 Wohneinheiten für 5 Personen (insgesamt 11 Wohneinheiten). Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 30 qm (z.B. für Auszubildende) und 103 qm für 5-6 Personenhaushalte. Zur Kompensation und Verbesserung des Außenraumbezugs der Wohnungen (derzeit nur kleine Loggien) wird eine neue Dachterrasse errichtet, die barrierefrei mittels eines zusätzlichen neuen Aufzuges erschlossen wird. Im Souterrain des Bestandsgebäudes ist eine Kita geplant. Der Stellplatznachweis erfolgt in der neuen Tiefgarage auf dem Areal des ehemaligen Marienkrankenhauses. Der Förderantrag wurde Mitte Dezember 2017 von der Frankfurter Aufbau AG als zukünftigem Eigentümer bei der Wohnungsbauförderstelle eingereicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2016OFOF 11/3Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Juni 2016VV 35Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesAnfrage
  3. 22. August 2016STST 1040Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
  4. 27. Februar 2017STST 449Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
  5. 7. August 2017STST 1375Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
  6. 23. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 95 Wochen
    STST 402Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen