Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1040
Betreff: Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses Vorläufige Stellungnahme: Bisher ist beim Magistrat kein Bauantrag für das Areal des Marienkrankenhauses eingegangen. U.a. wird noch über die Haushaltsgrößen und die Wohnungsgrundrisse der für den geförderten Wohnungsbau vorgesehenen Flächen verhandelt. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind und ein Bauantrag vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2016OFOF 11/3Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2016VV 35Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesAnfrage
- 22. August 2016Sie sind hierSTST 1040Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 27. Februar 2017STST 449Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 7. August 2017STST 1375Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 402Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab