Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1375
Betreff: Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses Vorläufige Stellungnahme: Die Bauanträge für das Areal des Marienkrankenhauses sind nach wie vor nicht vollständig beim Magistrat eingegangen und auch noch nicht abschließend beraten, so dass über die Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 449, hinaus keine ergänzenden Informationen mitgeteilt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2016OFOF 11/3Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2016VV 35Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesAnfrage
- 22. August 2016STST 1040Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 27. Februar 2017STST 449Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 7. August 2017Sie sind hierSTST 1375Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 402Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab