Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Marienkrankenhauses Die dem Ortsbeirat von der Immobiliengesellschaft formart GmbH vorgestellten Planungen für die Wohnbebauung auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses sehen vor, auch das Hochhaus des Schwesternwohnheims in die Planungen für die Wohnbebauung einzubeziehen. Dabei ist vorgesehen, die vorgegebene Quote, 15 Prozent der Bruttogeschossfläche als Wohnungsbau im ersten Förderweg zu errichten, dadurch zu erfüllen, dass im Hochhaus des Schwesternwohnheims circa 55 Sozialwohnungen mit einer Standardgröße von jeweils 50 m2 entstehen. Auf Nachfrage hat ein Vertreter der Firma formart GmbH angegeben, die 50 m2 Standardgröße sei vom Amt für Wohnungswesen empfohlen worden.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 02.06.2016, V 35 entstanden aus Vorlage: OF 11/3 vom 28.04.2016
Betreff: Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses Die dem Ortsbeirat von der Immobiliengesellschaft formart GmbH vorgestellten Planungen für die Wohnbebauung auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses sehen vor, auch das Hochhaus des Schwesternwohnheims in die Planungen für die Wohnbebauung einzubeziehen. Dabei ist vorgesehen, die vorgegebene Quote, 15 Prozent der Bruttogeschossfläche als Wohnungsbau im ersten Förderweg zu errichten, dadurch zu erfüllen, dass im Hochhaus des Schwesternwohnheims circa 55 Sozialwohnungen mit einer Standardgröße von jeweils 50 m2 entstehen. Auf Nachfrage hat ein Vertreter der Firma formart GmbH angegeben, die 50 m2 Standardgröße sei vom Amt für Wohnungswesen empfohlen worden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Gesamtbruttogeschossfläche liegt der Wohnbebauung auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses unter Berücksichtigung aller für Wohnbebauung vorgesehenen Gebäude (einschließlich Hochhaus des Schwesternwohnheims und gegebenenfalls des Solitärs im Innenhof) zugrunde?
- Welche Bruttogeschossfläche sehen die Planungen für den ersten Förderweg und welche für den zweiten Förderweg vor?
- Für wie viele Wohnheimplätze ist das elfgeschossige Hochhaus des Schwesternwohnheims ausgelegt?
- Wird mit der Umwandlung eines bestehenden Wohngebäudes vom Schwesternwohnheim in ein Wohngebäude mit 55 Kleinwohnungen in Standardgröße von 50 m2 tatsächlich zusätzlicher Wohnraum geschaffen? Und wenn ja: in welchem Umfang?
- Basiert die vorgesehe Standardgröße von 50 m2 je Wohnung auf einer Empfehlung des Amtes für Wohnungswesen? Wenn ja,
- a)wie wird diese Empfehlung begründet?
- b)wie wird begründet, dass im
- Förderweg kein Wohnraum für Familien entsteht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2016OFOF 11/3Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2016Sie sind hierVV 35Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesAnfrage
- 22. August 2016STST 1040Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 27. Februar 2017STST 449Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 7. August 2017STST 1375Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 402Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen