Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Marienkrankenhauses Die dem Ortsbeirat von der Immobiliengesellschaft Formart vorgestellten Planungen für die Wohnbebauung auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses sehen vor, auch das Hochhaus des Schwesternwohnheims in die Planungen für die Wohnbebauung einzubeziehen. Dabei ist vorgesehen, die vorgegebene Quote, 15% der Bruttogeschossfläche als Wohnungsbau im ersten Förderweg zu errichten, dadurch zu erfüllen, dass im Hochhaus des Schwesternwohnheims ca. 55 Wohnungen Sozialwohnungen mit einer Standardgröße von jeweils 50 m2 entstehen. Auf Nachfrage hat ein Vertreter der Firma Formart angegeben, die 50 m2 Standartgröße sei vom Amt für Wohnungswesen empfohlen worden.
Inhalt
Antrag vom 28.04.2016, OF 11/3
Betreff: Wohnungsbau auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses Die dem Ortsbeirat von der Immobiliengesellschaft Formart vorgestellten Planungen für die Wohnbebauung auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses sehen vor, auch das Hochhaus des Schwesternwohnheims in die Planungen für die Wohnbebauung einzubeziehen. Dabei ist vorgesehen, die vorgegebene Quote, 15% der Bruttogeschossfläche als Wohnungsbau im ersten Förderweg zu errichten, dadurch zu erfüllen, dass im Hochhaus des Schwesternwohnheims ca. 55 Wohnungen Sozialwohnungen mit einer Standardgröße von jeweils 50 m2 entstehen. Auf Nachfrage hat ein Vertreter der Firma Formart angegeben, die 50 m2 Standartgröße sei vom Amt für Wohnungswesen empfohlen worden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.
a) Welche Gesamtbruttogeschossfläche liegt der Wohnbebauung auf dem Areal des St. Marienkrankenhauses unter Berücksichtigung aller für Wohnbebauung vorgesehenen Gebäude (einschl. Hochhaus des Schwesternwohnheims und ggf. des Solitärs im Innenhof) zugrunde?
b) Welche Bruttogeschossfläche sehen die Planungen für den ersten Förderweg und welche für den zweiten Förderweg vor? 2. Für wie viele Wohnheimplätze ist das 11-geschossige Hochhaus des Schwesternwohnheims ausgelegt? 3. Wird mit der Umwandlung eines bestehenden Wohngebäudes vom Schwesternwohnheim in ein Wohngebäude mit 55 Kleinwohnungen in Standardgröße von 50 m2 tatsächlich zusätzlicher Wohnraum geschaffen? Und wenn ja: in welchem Umfang? 4. Basiert die vorgesehen Standardgröße von 50 m2 je Wohnung auf einer Empfehlung des Amtes für Wohnungswesen? Wenn ja, - wie wird diese Empfehlung begründet? - wie wird begründet, dass im
- Förderweg kein Wohnraum für Familien entsteht?Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2016Sie sind hierOFOF 11/3Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2016VV 35Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesAnfrage
- 22. August 2016STST 1040Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 27. Februar 2017STST 449Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 7. August 2017STST 1375Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 402Wohnungsbau auf dem Areal des St. MarienkrankenhausesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme