Brandgefahr durch Elektroautos
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Brandgefahr von Elektroautos im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen. Es wird festgestellt, dass die Brandgefahr nicht erhöht ist und dass die Feuerwehr in der Lage ist, Brände effektiv zu bekämpfen. Ziel ist es, die Sicherheit im Umgang mit Elektrofahrzeugen zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Brandgefahr von batteriebetriebenen Fahrzeugen ist im Vergleich zu kraftstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen nicht erhöht. Die einschlägigen Bauvorschriften für Garagen berücksichtigen derzeit die Aufstellung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Sowohl die Wirksamkeit der Garagenentrauchung als auch die Ausgestaltung der Flucht- und Rettungswege wird ebenfalls in der Garagenverordnung geregelt, so dass ein ausreichendes Schutzniveau gegeben ist. Gegenwärtig wird die Garagenverordnung durch die Bundesbauministerkonferenz novelliert und das Thema Elektrofahrzeuge noch weiter konkretisiert. Das in der Anfrage beschriebene "thermische Durchgehen" einer Batterie erfolgt in der Regel durch Einwirkung von außen, wie z.B. im Rahmen eines Unfallereignisses oder als Folge eines Brandereignisses in der Umgebung mit Erwärmung bzw. im Rahmen von Alterungsprozessen, die im Rahmen des Ladevorganges zu einer Erwärmung der Batterie führen können. Durch eine Kühlung der Batterie von Elektro- und Hybridfahrzeugen durch die Feuerwehr kann dieser Prozess verhindert bzw. verlangsamt werden. Im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Frankfurt am Main sind bisher keine derartigen Brandereignisse bekannt. Die Erarbeitung eines speziellen Einsatzkonzeptes befindet sich in Vorbereitung. PKW-Brände, unabhängig von der Art des Antriebs, können durch die Feuerwehr Frankfurt am Main mit den allgemein verfügbaren Mitteln und Gerätschaften beherrscht werden. Im Falle eines vollentwickelten Brandes erfolgt ein Ablöschen sämtlicher Fahrzeugstrukturen mit Wasser und ggf. Schaumzusätzen, womit die Gefahr einer weiteren Brandausbreitung, auch durch Kühlen der Umgebung, derart minimiert wird, dass eine Auswirkung auf die Standsicherheit von Gebäuden nicht zu erwarten ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2019OFOF 1095/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2019VV 1470Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 17. Februar 2020Sie sind hierSTST 319Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
- 29. Mai 2020OFOF 1334/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juni 2020VV 1672Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 25. September 2020STST 1731Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
- 8. Juni 2021OFOF 101/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Juni 2021VV 89Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 1816Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab