Auskunftsersuchen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um die Beantwortung von Fragen zur Brandgefahr durch batteriebetriebene Fahrzeuge gebeten. Dies ist notwendig, um die Sicherheit im Brandschutz zu gewährleisten und die Feuerwehr entsprechend auszubilden. Die Antworten sollen klären, ob spezielle Ausrüstungen und Schulungen vorhanden sind.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Auf welcher Datengrundlage kommt der Magistrat zu der Überzeugung, die Brandgefahr von batteriebetriebenen Fahrzeugen sei im Vergleich zu kraftstoffgetriebenen Fahrzeugen nicht erhöht?
- Verfügt die Frankfurter Feuerwehr über spezielle Ausrüstungsgegenstände zur Brandbekämpfung bei batteriebetriebenen Fahrzeugen? 3.
- a)Falls die Frage unter Ziffer 2. mit "Ja" beantwortet wird: Welche? 3.
- b)Falls die Frage unter Ziffer 2. mit "Nein" beantwortet wird: Warum nicht? Ist eine Anschaffung solcher Ausrüstungsgegenstände geplant?
- Werden in der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrleute die speziellen Herausforderungen der Brandbekämpfung bei batteriegetriebenen Fahrzeugen berücksichtigt? 5.
- a)Falls die Frage unter Ziffer 4. mit "Ja" beantwortet wird: Steht eine entsprechende Übungsausrüstung zur Verfügung? 5.
- b)Falls die Frage unter Ziffer 4. mit "Ja" beantwortet wird: Sind die Dienstpläne so eingerichtet, dass entsprechend ausgebildete Feuerwehrleute im Ortsbezirk 1 rund um die Uhr zur Verfügung stehen? 5.
- c)Falls die Frage unter Ziffer 4. mit "Nein" beantwortet wird: Warum nicht?
- Ist der Magistrat der Auffassung, dass auch vor Inkrafttreten der derzeit geltenden Garagenverordnung errichtete und dem Bestandsschutz unterliegende Garagen im Ortsbezirk 1 brandschutztechnisch mit Blick auf die Brandgefahr durch batteriebetriebene Fahrzeuge unbedenklich sind?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Begründung
Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 17. Februar 2020, ST 319, ergibt sich ein Bedürfnis der Beantwortung der vorgehenden Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2019OFOF 1095/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2019VV 1470Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 17. Februar 2020STST 319Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
- 29. Mai 2020OFOF 1334/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juni 2020Sie sind hierVV 1672Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 25. September 2020STST 1731Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
- 8. Juni 2021OFOF 101/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Juni 2021VV 89Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 1816Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen