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Brandgefahr durch Elektroautos

Vorlagentyp: V
109 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1470 entstanden aus Vorlage: OF 1095/1 vom 02.09.2019

Betreff: Brandgefahr durch Elektroautos Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob durch die aktuelle Ausgestaltung der Parkmöglichkeiten von batteriebetriebenen Fahrzeugen und der Einrichtung von entsprechenden Ladestationen in öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 eine Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Insbesondere ist zu untersuchen, ob die spezifischen Gefahren von Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis bei der Einrichtung von Ladestationen brandtechnisch berücksichtigt wurden. Zusätzlich sind die Parkflächen unter dem Aspekt der speziellen Rauchentwicklung und einer etwaigen Beeinträchtigung der bestehenden Fluchtmöglichkeiten zu bewerten, dies soll auch beinhalten, ob die Feuerwehr vernünftig für den Sachverhalt ausgestattet beziehungsweise vorbereitet ist.

Begründung: Von Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis, wie sie in Elektrofahrzeugen, einschließlich Fahrzeugen mit Hybridantrieb, verwendet werden, geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Durch den als "thermisches Durchgehen" bezeichneten Effekt können sich diese Akkumulatoren spontan und ohne Fremdeinwirkung entzünden. Aus diesem Grund sind diese Akkumulatortypen beispielsweise in der Luftfahrt als Gefahrgut klassifiziert. Des Weiteren zeichnen sich die Brände von Elektrofahrzeugen dadurch aus, dass sie hohe Temperaturen erzeugen und über viele Stunden andauern können. Derzeit besteht die einzige Möglichkeit, solche Fahrzeuge zu löschen, darin, die Fahrzeuge vollständig in entsprechend dimensionierten Wassertanks zu versenken. Diese Löschmethode funktioniert aufgrund der Größe der Tanks nicht in Parkhäusern und Tiefgaragen. Es steht zu befürchten, dass durch solche Brände die tragenden Strukturen des Gebäudes beschädigt werden können und das Gebäude in der Folge kollabieren könnte, insbesondere durch das Überspringen des Brandes auf nebenstehende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2019OFOF 1095/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 29. Oktober 2019Sie sind hier
    VV 1470Brandgefahr durch Elektroautos
    Anfrage
  3. 17. Februar 2020STST 319Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
  4. 29. Mai 2020OFOF 1334/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 16. Juni 2020VV 1672Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
  6. 25. September 2020STST 1731Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
  7. 8. Juni 2021OFOF 101/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
  8. 29. Juni 2021VV 89Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
  9. 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 1816Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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