Brandgefahr durch Elektroautos
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch die aktuelle Ausgestaltung der Parkmöglichkeiten von batteriebetriebenen Fahrzeugen und der Einrichtung von entsprechenden Ladestationen in öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 eine Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Insbesondere ist zu untersuchen, ob die spezifischen Gefahren von Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis bei der Einrichtung von Ladestationen brandtechnisch berücksichtigt wurden. Zusätzlich sind die Parkflächen unter dem Aspekt der speziellen Rauchentwicklung und einer etwaigen Beeinträchtigung der bestehenden Fluchtmöglichkeiten zu bewerten. Begründung: Von Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis, wie sie Elektrofahrzeugen, einschließlich Fahrzeugen mit Hybridantrieb, verwendet werden, geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Durch den als "thermisches Durchgehen" bezeichneten Effekt können sich diese Akkumulatoren spontan und ohne Fremdeinwirkung entzünden. Aus diesem Grund sind diese Akkumulatortypen beispielsweise in der Luftfahrt als Gefahrgut klassifiziert. Des Weiteren zeichnen sich die Brände von Elektrofahrzeugen dadurch aus, dass sie hohe Temperaturen erzeugen und über viele Stunden andauern können. Derzeit besteht die einzige Möglichkeit, solche Fahrzeuge zu löschen, darin, die Fahrzeuge vollständig in entsprechend dimensionierten Wassertanks zu versenken. Diese Löschmethode funktioniert aufgrund der Größe der Tanks nicht Parkhäusern und Tiefgaragen. Es steht zu befürchten, dass durch solche Brände die tragenden Strukturen des Gebäudes beschädigt werden können und das Gebäude in der Folge kollabieren könnte, insbesondere durch das Überspringen des Brandes auf nebenstehende Fahrzeuge.
Inhalt
Antrag vom 02.09.2019, OF 1095/1
Betreff: Brandgefahr durch Elektroautos Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch die aktuelle Ausgestaltung der Parkmöglichkeiten von batteriebetriebenen Fahrzeugen und der Einrichtung von entsprechenden Ladestationen in öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 eine Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Insbesondere ist zu untersuchen, ob die spezifischen Gefahren von Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis bei der Einrichtung von Ladestationen brandtechnisch berücksichtigt wurden. Zusätzlich sind die Parkflächen unter dem Aspekt der speziellen Rauchentwicklung und einer etwaigen Beeinträchtigung der bestehenden Fluchtmöglichkeiten zu bewerten.
Begründung: Von Akkumulatoren auf Lithium-Ionen-Basis, wie sie Elektrofahrzeugen, einschließlich Fahrzeugen mit Hybridantrieb, verwendet werden, geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Durch den als "thermisches Durchgehen" bezeichneten Effekt können sich diese Akkumulatoren spontan und ohne Fremdeinwirkung entzünden. Aus diesem Grund sind diese Akkumulatortypen beispielsweise in der Luftfahrt als Gefahrgut klassifiziert. Des Weiteren zeichnen sich die Brände von Elektrofahrzeugen dadurch aus, dass sie hohe Temperaturen erzeugen und über viele Stunden andauern können. Derzeit besteht die einzige Möglichkeit, solche Fahrzeuge zu löschen, darin, die Fahrzeuge vollständig in entsprechend dimensionierten Wassertanks zu versenken. Diese Löschmethode funktioniert aufgrund der Größe der Tanks nicht Parkhäusern und Tiefgaragen. Es steht zu befürchten, dass durch solche Brände die tragenden Strukturen des Gebäudes beschädigt werden können und das Gebäude in der Folge kollabieren könnte, insbesondere durch das Überspringen des Brandes auf nebenstehende Fahrzeuge.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 2. September 2019Sie sind hierOFOF 1095/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2019VV 1470Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 17. Februar 2020STST 319Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
- 29. Mai 2020OFOF 1334/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juni 2020VV 1672Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 1731Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
- 8. Juni 2021OFOF 101/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Juni 2021VV 89Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme