Brandgefahr durch Elektroautos
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um die Beantwortung von Fragen zur Brandgefahr durch Elektroautos gebeten. Es wird ein spezielles Einsatzkonzept für Brände mit batteriebetriebenen Fahrzeugen angefragt, sowie Informationen zur Löschtechnik und zur generellen Regelung des Ladevorgangs in Tiefgaragen. Ziel ist es, die Sicherheit im Umgang mit Elektrofahrzeugen zu erhöhen.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Liegt das spezielle Einsatzkonzept für Brände mit batteriebetriebenen Fahrzeugen inzwischen vor? Wenn nicht: Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
- Wie wird ein Elektrofahrzeug, dass etwa in einer Tiefgarage brennt, konkret von der Feuerwehr gelöscht?
- Ist es angezeigt, das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 generell zu verbieten?
Begründung
Aus den Stellungnahmen des Magistrats ST 319 vom 17. Februar 2020 und ST 1731 vom 25. September 2020 ergibt sich ein Bedürfnis der Beantwortung der vorgehenden Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2019OFOF 1095/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2019VV 1470Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 17. Februar 2020STST 319Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
- 29. Mai 2020OFOF 1334/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Juni 2020VV 1672Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 25. September 2020STST 1731Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
- 8. Juni 2021OFOF 101/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Juni 2021Sie sind hierVV 89Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
- 1. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 1816Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen