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Brandgefahr durch Elektroautos

Vorlagentyp: STMagistrat
100 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Brandgefahr durch Elektroautos und dem Einsatzkonzept der Feuerwehr. Es wird festgestellt, dass kein erhöhtes Brandrisiko im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen besteht und ein Verbot des Ladens in Tiefgaragen nicht gerechtfertigt ist.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das spezielle Einsatzkonzept für Brände mit batteriebetriebenen Fahrzeugen ist seit August 2020 als Einsatzplan in Kraft gesetzt. Den Bränden von Elektrofahrzeugen kann, wie bei sämtlichen anderen Fahrzeugbränden auch, mit den üblichen Mitteln wirksam begegnet werden. Sofern eine Antriebsbatterie am Brand unmittelbar beteiligt ist, werden ggf. größere Wassermengen über einen längeren Zeitraum benötigt, die aber aus dem öffentlichen Versorgungsnetz oder über Großtanklöschfahrzeuge unkritisch und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden können. Es kann u. U. erforderlich sein, dass ein E-Fahrzeug im weiteren Verlauf zur fortwährenden Batteriekühlung aus einer Garage ins Freie verbracht werden muss. Hier stehen der Feuerwehr Hilfsmittel zur Verfügung. Anhaltspunkte, die ein Verbot für das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen rechtfertigen würden, werden generell nicht gesehen, da im Vergleich zu konventionell betriebenen Kraftfahrzeugen nach derzeitigem Kenntnisstand kein erhöhtes Brandrisiko vorhanden ist. Zudem existiert keine Rechtsgrundlage, auf die ein derartiges Verbot gestützt werden könnte. Im Gegenteil verpflichtet die gültige Garagenverordnung (GaV) mit Verweis auf § 2 (3), dass bei neu zu errichtende Garagen ein Anteil von mindestens 5 % der Einstellplätze über Anschlüsse an Ladestationen für Elektrofahrzeuge verfügen muss. Weiterhin wurde im März 2021 durch den Deutschen Bundestag das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) beschlossen, welches sogar Nachrüstpflichten für Bestandsgaragen definiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2019VV 1470Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
  2. 17. Februar 2020STST 319Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
  3. 16. Juni 2020VV 1672Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
  4. 25. September 2020STST 1731Brandgefahr durch ElektroautosStellungnahme
  5. 8. Juni 2021OFOF 101/1Brandgefahr durch ElektroautosOrtsbeiratsantrag · FDP
  6. 29. Juni 2021VV 89Brandgefahr durch ElektroautosAnfrage
  7. 1. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 100 Wochen
    STST 1816Brandgefahr durch Elektroautos
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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