Langfristige Sicherung der Sozialbindung für Wohnungen im Ortsbezirk 1
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 317
Betreff: Langfristige Sicherung der Sozialbindung für Wohnungen im Ortsbezirk 1 zu Frage 1 Geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 1 für Sozialwohnungsberechtigte (Stand 31.12.2015): Stadtteil: Anzahl der Wohnungen: Altstadt 15 Bahnhofsviertel 17 Gallus 2.032 Gutleutviertel 260 Innenstadt 101 zu Frage 2 Zukünftig nicht mehr geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 1: Nach derzeitigem Kenntnisstand fallen in den benannten Stadtteilen folgende Anzahlen von Wohnungen bis spätestens 15.03.2038 aus der Bindung: Stadtteil: Anzahl der Wohnungen: Spätestes Förderende Altstadt 16 31.01.2032 Bahnhofsviertel 17 31.01.2032 Gallus 507 15.03.2038 Gutleutviertel 113 15.03.2038 Innenstadt 17 25.03.2038 Nicht berücksichtigt sind die Wohnungen, deren Tilgungsdaten der öffentlichen Darlehen in diesem Zeitraum liegen. Erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstelle des Landes kann die Festsetzung des Förderendes erfolgen. zu Frage 3 und 4: Mit dem Förderprogramm "Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" erwirbt die Stadt Frankfurt am Main bereits seit dem Jahr 2007 Belegungsrechte an Wohnungen im gesamten Stadtgebiet. Bis heute (Stand 18.11.2016) wurden bereits über 1.500 Belegungsrechte erworben und preisgünstiger Wohnraum gesichert. Für den Bereich des Ortsbezirkes 1 verteilen sich die erworbenen Belegungsrechte wie folgt: Stadtteil: Anzahl der Wohnungen: Altstadt 13 Bahnhofsviertel 0 Gallus 147 Gutleutviertel 6 Innenstadt 19 Darüber hinaus wurde für das Förderprogramm ein weiteres Modell entwickelt. Hier besteht ein siedlungsbezogener Ansatz, der nicht einzelne Wohnungen, sondern ganze
Liegenschaften einbezieht. Mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte wurden verschiedene Verträge und Ergänzungsvereinbarungen abgeschlossen, die sie verpflichten, jede frei werdende Wohnung in den inzwischen über 300 Häusern dem Amt für Wohnungswesen zu melden. Dadurch wurden bis heute (Stand 18.11.2016) über 3.600 Wohnungen für die zukünftige Vermittlung gesichert. Für den Bereich des Ortsbezirks 1 wurden bislang noch keine Rahmenverträge geschlossen. Der Magistrat setzt sich rechtzeitig vor Auslaufen der jeweiligen Förderung mit den Eigentümern in Verbindung und unterbreitet entsprechende Angebote zum Erwerb von Belegungsrechten an diesen Wohnungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. Oktober 2016OFOF 163/1Langfristige Sicherung der Sozialbindungen für Wohnungen im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016OMOM 778Langfristige Sicherung der Sozialbindung für Wohnungen im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 13. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 317Langfristige Sicherung der Sozialbindung für Wohnungen im Ortsbezirk 1Stellungnahme
- 21. Januar 2022OFOF 288/1Soziale Mietpreise und soziale Projekte im Galluspark erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 22. Januar 2022OFOF 286/1Soziale Mietpreise im Ortsbezirk 1 dauerhaft erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 8. Februar 2022VV 314Soziale Mietpreise im Ortsbezirk 1 dauerhaft erhaltenAnfrage
- 8. Februar 2022OMOM 1603Soziale Mietpreise und soziale Projekte im Galluspark erhaltenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab