Langfristige Sicherung der Sozialbindung für Wohnungen im Ortsbezirk 1
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 778 entstanden aus Vorlage: OF 163/1 vom 15.10.2016
Betreff: Langfristige Sicherung der Sozialbindung für Wohnungen im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Bestandswohnungen (nach Stadtteilen gegliedert) sich aktuell im Ortsbezirk 1 in der Sozialbindung befinden; 2. von welchen und wie vielen Wohnungen die Sozialbindung in den nächsten Jahren ausläuft; 3. welche Möglichkeiten der Magistrat vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum sieht, um die jeweilige Sozialbindung zu sichern und zu verlängern bzw. Belegrechte zu erwerben; 4. wie der Magistrat sicherstellen wird, dass auch über das Auslaufen der Bindungsfrist hinaus bezahlbarer Wohnraum für Geringverdiener im Quartier erhalten bleibt (die Sozialbildung von Häusern im Gallus-Park 1 mit 383 Wohneinheiten läuft zum Beispiel im Jahr 2025 aus). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2016OFOF 163/1Langfristige Sicherung der Sozialbindungen für Wohnungen im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 778Langfristige Sicherung der Sozialbindung für Wohnungen im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 317Langfristige Sicherung der Sozialbindung für Wohnungen im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats