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Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120

Vorlagentyp: STMagistrat
61 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über die Liegenschaft Hausener Weg 120 und die damit verbundenen Genehmigungen sowie Mietverhältnisse. Es wird erläutert, dass die Liegenschaft sowohl für die Unterbringung von Geflüchteten als auch für studentisches Wohnen genutzt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Hausener Weg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sich zur besseren Nachvollziehbarkeit erlaubt, die einzelnen Spiegelstriche vor den Fragen zu nummerieren. Dies vorausgeschickt, beantworten wir die Fragen wie folgt:

Zu 1.) Voreigentümer war die "Objektgesellschaft Hausener Weg GmbH".

Zu 2.) Für die Liegenschaft Hausener Weg 120 wurde am 12.04.2016 eine Baugenehmigung zur Nutzung als Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf erteilt. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgte unter der Zielsetzung, in dem Gebäude sowohl die Unterbringung von Geflüchteten (max. 180 Personen) als auch Studentisches Wohnen (für max. 125 Personen) zu ermöglichen.

Zu 3.) Der Magistrat hat keinen Vertrag mit dem Investor geschlossen. Der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe e.V. hat im Auftrag der Stadt einen Teil der Liegenschaft für die Unterbringung von Geflüchteten gemietet.

Zu 4.) Nein.

Zu 5.) Nein, siehe Antwort zu 3.

Zu 6.) Nein. Die Vergabe der Studierendenwohnungen erfolgt über die proDomi GmbH in Düsseldorf.

Zu 7.) Es gelten die Vorgaben der vom Magistrat verabschiedeten "Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main". Der Ev. Verein für Wohnraumhilfe berücksichtigt diese Standards bei der Zimmerbelegung. b.) Der Eigentümer hat die Apartments möbliert (einfacher Hotelstandard) vermietet; die Ausstattung ist Teil der Mietsache. c.) Der Ev. Verein für Wohnraumhilfe e.V. ist als Mieter verpflichtet, die Mietsache einschließlich der Möblierung in Stand zu halten. Das gilt nicht für Dach und Fach. d.) Der Umfang der sozialen Beratung und Unterstützung richtet sich nach den "Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main".

Zu 8.) Grundlage für die Abrechnung der pauschalen Kosten mit der Stadt ist die Beauftragung des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe e.V. zur Anmietung eines Zimmerkontingentes zur vorübergehenden Unterbringung geflüchteter Menschen. Außerdem die Vereinbarung über eine vorläufige Monatspauschale. Die Verhandlungen über ein Jahresbudget sind noch nicht abgeschlossen.

Zu 9.) Der Ev. Verein für Wohnraumhilfe e.V. hat mit dem Vermieter einen Mietvertrag über 10 Jahre geschlossen. Dieser sieht eine zweimalige Verlängerungsoption à 5 Jahre vor.

Zu 10.) Die Pläne des Eigentümers sind dem Magistrat nicht bekannt.

Zu 11.) Zur baurechtlichen Situation der Liegenschaft wurden keine Absprachen getroffen. Eine Änderung des Bebauungsplans war nicht erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2019OFOF 418/7Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
  2. 22. Oktober 2019VV 1442Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Anfrage
  3. 17. Februar 2020Sie sind hier
    STST 316Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120
    Stellungnahme
  4. 10. März 2020OFOF 465/7Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 16. Juni 2020OAOA 571Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Anregung
  6. 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 685Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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