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Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120

Vorlagentyp: OA
61 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der o. g. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten.
  2. Der Magistrat wird gebeten, bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
  3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass in Zukunft Baurecht entsprechend § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, sich darum zu bemühen, über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird.

Begründung

Ergibt sich aus der Vorlage V 1442 und der Stellungnahme ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt, im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten, um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass sie in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2019OFOF 418/7Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
  2. 22. Oktober 2019VV 1442Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Anfrage
  3. 17. Februar 2020STST 316Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Stellungnahme
  4. 10. März 2020OFOF 465/7Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 16. Juni 2020Sie sind hier
    OAOA 571Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120
    Anregung
  6. 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 685Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 24.08.2020
TO I, TOP 49
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 40 · 27.08.2020
TO I, TOP 25
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 571 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 41 · 21.09.2020
TO I, TOP 45
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (vereinfachtes Verfahren)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 41 · 24.09.2020
TO I, TOP 44
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 571 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFDP
Sonstige:
FRAKTION (Annahme)Frankfurter (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

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