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Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120

Vorlagentyp: B
61 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat prüft die Vermietungen in der Liegenschaft Hausener Weg 120 auf baurechtswidrige Nutzungen und die Möglichkeit der Wiederherstellung der rechtmäßigen Nutzung. Ziel ist es, studentisches Wohnen zu ermöglichen und sicherzustellen, dass keine überhöhten Mietpreise verlangt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Hausener Weg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Bericht

Voraussetzung für eine Mietpreisüberhöhung gem. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) ist im Wesentlichen, dass der Vermieter für die "Vermietung von Räumen zum Wohnen" ein unangemessen hohes Entgelt fordert. Dieser Tatbestand ist jedoch nicht schon allein dann erfüllt, wenn Wohnungen zu hohen oder sehr hohen Preisen angeboten werden. Zur Einleitung eines Verfahrens bedarf es eines begründeten Anfangsverdachtes. Erst wenn solche überhöhten Preise konkret von einer Mieterin oder einem Mieter tatsächlich verlangt werden, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, der behördlicherseits nachgegangen werden kann. Nach Anzeige durch die Mieterin/den Mieter kann diese durch den Magistrat verfolgt und evtl. geahndet werden. Anzeigen liegen nicht vor, sodass Verfahren bisher nicht eingeleitet wurden. Der Magistrat wird prüfen, ob es sich bei den derzeitigen Vermietungen um baurechtswidrige Nutzungen handelt und ein Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der rechtmäßigen Nutzung erfolgreich durchgeführt werden kann. Studentisches Wohnen wurde beantragt. Dem Magistrat ist ein Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestand, der die Ahndung einer vorsätzlichen Täuschung eines städtischen Gremiums ermöglicht, nicht bekannt. Zwischen dem Magistrat und dem Eigentümer der Liegenschaft gab es keine Zusammenarbeit im Sinne eines gemeinsamen Wirkens auf einer Ebene, wie das etwa bei vertraglichen Beziehungen der Fall ist. Davon zu unterscheiden sind jedoch bei dem Magistrat eingereichte Anträge. Der Magistrat ist verpflichtet, alle Anträge unabhängig von der Person des Antragstellers zu bearbeiten und nach den rechtlichen Vorgaben zu bescheiden. Festsetzungen nach § 9 BauGB können naturgemäß nur im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen. § 9 Absatz 1 Satz 8 BauGB begründet die Möglichkeit, im Bebauungsplan Flächen für Gebäude, die für Personen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind, auszuweisen. In dieser Vorschrift geht es darum, dass die zu errichtenden Räume für den jeweiligen Personenkreis geeignet sein müssen. Für weitere Vorgaben, wie etwa Regelungen zur Ausstattung und Miethöhe, ist der städtebauliche Vertrag das richtige Mittel.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2019OFOF 418/7Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
  2. 22. Oktober 2019VV 1442Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Anfrage
  3. 17. Februar 2020STST 316Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Stellungnahme
  4. 10. März 2020OFOF 465/7Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 16. Juni 2020OAOA 571Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Anregung
  6. 18. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 61 Wochen
    BB 685Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 45 · 19.01.2021
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 685 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPD2 GrüneFraktionslos
Ablehnung:
Farbechte1 FDP
Sonstige:
1 Grüne (Nichtteilnahme an der Abstimmung)1 FDP (Nichtteilnahme an der Abstimmung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, 2 GRÜNE und fraktionslos gegen FARBECHTE und 1 FDP (= Zurückweisung); 1 GRÜNE und 1 FDP (= Nichtteilnahme an der Abstimmung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 22.02.2021
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 685 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 44 · 25.02.2021
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 685 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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