Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Wohnungen für Studierende im Hausener Weg 120 zu akzeptablen Preisen angeboten werden. Es wird eine Überprüfung der Mietpreise und der Vermietung an tatsächliche Studierende gefordert, um zukünftige Täuschungen zu verhindern.
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Hausener Weg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hausener Weg per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der og. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § % Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten.
- Der Magistrat wird gebeten bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
- Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann.
- Der Magistrat wird aufgefordert jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt.
- Der Magistrat stellt sicher, dass in Zukunft Baurecht entsprechend §9/ Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert.
- Der Magistrat bemüht sich über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9/ Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird.
Begründung
Ergibt sich aus der OF 418/7 und der ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9/ Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass die in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9/ Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2019OFOF 418/7Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
- 22. Oktober 2019VV 1442Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Anfrage
- 17. Februar 2020STST 316Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120Stellungnahme
- 10. März 2020Sie sind hierOFOF 465/7Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2020OAOA 571Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Anregung
- 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 685Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme