Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II
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- Griesheim: E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am GriesheimCenter28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- 1. Bebauungsplan Nr. 950 - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht 1. vereinfachte Änderung hier: Einstellung de24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte11.02.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 315
Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Das bestehende Spielgelände zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße ist im Bebauungsplan SW 24a Nr.1, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und soll entsprechend entwickelt werden. Das Grundstück befindet sich im städtischen Eigentum. Die derzeit auf dem Gelände angesiedelten Spielmöglichkeiten für größere Kinder und Jugendliche (Bolzplatz, Basketball, überdachter Unterstand) sollen gemäß dem städtebaulichen Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" auf die südlich liegende Fläche zwischen Ahornstraße und Lärchenstraße östlich des Sportplatzes verlagert werden (Flur 16, Flurstücke 23/3, 23/4, 23/5 und 23/6). Dieser Bereich ist in o.g. Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche festgesetzt. Das Gelände befindet sich derzeit noch in Privatbesitz, die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zum Erwerb der Liegenschaft sind im Gange. Auf dem städtischen Gelände westlich der Kita 77 (Flur 16, Flurstück 61/3) ist vorgesehen, Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder neu zu schaffen. Der sich ebenfalls auf diesem Gelände befindende Nachbarschaftstreff im Kai-Uwe-Haus bleibt in heutiger Form erhalten und soll in die Umgestaltung einbezogen werden. Eine Mitnutzung des neuen Kinderspielplatz von der benachbarten Kita wäre möglich. Die Fußwegeverbindung auf dem jetzigen Spielgelände zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße bleibt erhalten und könnte über das neue Jugendfreizeitgelände nach Süden zur Lärchenstraße fortgesetzt werden. Die beiden neuen Spielflächen liegen in unmittelbarer Nähe des heutigen Spielgeländes und entsprechen in ihrer Größe in etwa dem Bestand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013BB 448Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?Magistratsbericht
- 24. Oktober 2013OFOF 855/6Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2013OAOA 429Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448Anregung
- 3. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 315Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab