Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
II Der Ortsbeirat möge beschließen, dem B 448 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass einmal die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sein werden. Zudem ist klarzustellen, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen mit dazu gehören. Außerdem ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Flächen aus Sicht des Magistrats für die Verlagerung in Frage kommen bzw. vorgesehen sind. Begründung: Im B 488 ist in der Antwort zu 2) von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und dass sie nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist erforderlich, damit sich der Ortsbeirat ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann.
Inhalt
Antrag vom 24.10.2013, OF 855/6
Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II
Der Ortsbeirat möge beschließen, dem B 448 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass einmal die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sein werden. Zudem ist klarzustellen, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen mit dazu gehören. Außerdem ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Flächen aus Sicht des Magistrats für die Verlagerung in Frage kommen bzw. vorgesehen sind.
Begründung: Im B 488 ist in der Antwort zu 2) von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und dass sie nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist erforderlich, damit sich der Ortsbeirat ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013BB 448Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?Magistratsbericht
- 24. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 855/6Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2013OAOA 429Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448Anregung
- 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 315Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme