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Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

Vorlagentyp: B
69 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448

Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2590 - OA 292/12 OBR 6 - Zu 1.: Die Stadt Frankfurt am Main hat im Bereich zwischen S-Bahngleisen und Lärchenstraße, sowie Elektronstraße und Waldschulstraße folgenden Grundstücksbesitz: in der Verwaltung des Sportamtes diverse Flurstücke in Summe 10.761qm in der Verwaltung des Grünflächenamtes diverse Flurstücke in Summe 941qm in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau- und Erschließung Flächen der Buchenstraße in Summe 1.268qm und in der Verwaltung des Liegenschaftsamtes befindet sich eine überwiegend als künftige öffentliche Grünfläche ausgewiesene Fläche östlich der Sportanlage (1.959qm), zwei Reststücke an der Buchenstraße (je 9qm) und das Erbbaugrundstück Gemarkung Griesheim Flur 15 Nr. 101/12 hält 507qm (Erbbaurecht bis 31.12.2043).

Zu 2.: Im Rahmen des "Entwicklungskonzepts Griesheim - nördlich der Bahn" hat der Magistrat Vorschläge unterbreitet, geeignete Grundstücke im genannten Gebiet und darüber hinaus für Wohnnutzungen und evtl. erforderliche soziale Einrichtungen zu entwickeln. Welcher Weg für eine kurz- bis mittelfristige Nutzungsänderung entsprechender Grundstücke der effektivste ist, wird im weiteren Verfahren zu untersuchen sein. Der Magistrat schlägt hier zunächst die Beauftragung eines externen Dienstleisters vor, der das Gespräch mit den Eigentümern und Nutzern suchen soll. Ob die Änderung vorhandenen Planungsrechts notwendig werden wird, steht derzeit noch nicht fest. Die in der Ortsbeiratsanregung genannten Ziele werden auch im oben erwähnten Entwicklungskonzept verfolgt. Der Plan hierzu schlägt Handlungsbereiche vor, sowohl im hier genannten Gebiet (Verlängerung der Buchenstraße), als auch auf geeigneten Standorten westlich angrenzend. Besonders das hier genannte "Planungskonzept Nördlich Ahornstraße" bietet sich für eine baldige Entwicklung zu einem kleinen Wohnquartier an (Voraussetzung ist die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen). Beide Grundstücke sind im städtischen Eigentum und im Bebauungsplan SW 24a Nr.1, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, als Allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet festgesetzt. Das Entwicklungskonzept einschließlich der vertieften Betrachtung der beiden hier genannten Planungskonzepte wurde dem Ortsbeirat in der Sitzung am 09.04.2013 vorgestellt.Nebenvorlage: Anregung vom 29.10.2013, OA 429 Antrag vom 24.10.2013, OF 855/6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. November 2012OFOF 561/6Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. November 2012OAOA 292Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?Anregung
  3. 6. September 2013Sie sind hier
    BB 448Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektrostraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
    Magistratsbericht
  4. 24. Oktober 2013OFOF 855/6Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil IIOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 29. Oktober 2013OAOA 429Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448Anregung
  6. 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 315Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Anregung OA 429 2013 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 429 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 855/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 02.12.2013
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDPiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (B 448 = Kenntnis, OA 429 = vereinfachtes Verfahren)Freie Wähler (B 448 = Kenntnis, OA 429 = vereinfachtes Verfahren)REP (B 448 = Kenntnis, OA 429 = vereinfachtes Verfahren)ÖkoLinX-ARL (B 448 = Kenntnis, OA 429 = Annahme)NPD (B 448 = Kenntnis, OA 429 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkePiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und REP (B 448 = Kenntnis, OA 429 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und NPD (B 448 = Kenntnis, OA 429 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 12.12.2013
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARLNPDREP
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
LinkePiratenRömerÖkoLinX-ARLNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)

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