Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2459
Betreff: Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße Vorläufige Stellungnahme: Im Rahmen der Vereinbarung zur Werbenutzung zwischen der Mainova AG und der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) wurde keine allgemeine Regelung zur künstlerischen Gestaltung getroffen. Die Möglichkeit einer künstlerischen Gestaltung von NV bzw. ST muss deshalb jeweils individuell geprüft werden. Da von Seiten des zuschlagserhaltenden Werbeunternehmens bisher noch keine Auswahl der mit Werbung auszustattenden NV bzw. ST stattgefunden hat, ist eine individuelle Prüfung zurzeit noch nicht möglich. Daher ist leider aktuell auch eine abschließende Stellungnahme noch nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Dezember 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 363 — Direktanregung vom 5. Juli 2016.