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Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661

Vorlagentyp: STMagistrat
245 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2443

Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661 Der Magistrat ist auf die Landesverwaltung zugegangen. Hessen Mobil hat inzwischen schalltechnische Berechnungen vorgenommen und dem Magistrat nachfolgende Antwort übermittelt: "Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm beschränken. Nach Abs. 9 Satz 2 dieser Vorschrift kommt eine den fließenden Verkehr beschränkende Anordnung nur in Betracht, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage für die in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsbeeinträchtigung erheblich übersteigt. Ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde, lärmmindernde Maßnahmen zu ergreifen, kommt nach der Rechtsprechung in Betracht, wenn die in den Lärmschutz-Richtlinien-StV vom 23.11.2007 (VkBl. 2007, 767) aufgeführten Richtwerte (für Wohngebiete) 70 dB(A) am Tage 60 dB(A) bei Nacht überschritten werden und es durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu einer hörbaren Lärmminderung (i.d.R. mindestens 3 dB(A)) kommt. Im Zuge der durchgeführten lärmtechnischen Untersuchung wurden für den kompletten o. g. Streckenabschnitt der BAB 661 die maßgeblichen Beurteilungspegel auf Grundlage der aktuellen Verkehrsbelastungen (2015) berechnet. Hierzu merken wir an, dass zwischen den Anschlussstellen Frankfurt-Eckenheim und Friedberger Landstraße bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung ganztägig in Höhe von 100 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen angeordnet wurde. Die berechneten Beurteilungspegel betragen am jeweils ungünstigsten Berechnungspunkt: Frankfurter Berg (Azaleenweg) - 63 dB(A) tagsüber und 57 dB(A) nachts Bonames (Unterer Kalbacher Weg, Ben-Gurion-Ring) - 66 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts Eckenheim und Preungesheim (Oberwiesenstr., Herrenapfelstr.) - 64 dB(A) tagsüber und 58 dB(A) nachts Somit werden die o.g. Richtwerte nicht überschritten, so dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen im o.g. Abschnitt der BAB 661 nicht vorliegen."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. April 2013BB 163Zusätzlicher Lärmschutz an Autobahnen - auch im Bereich Kalbach/RiedbergMagistratsbericht
  2. 29. Juni 2014OFOF 643/10eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Tempo 80 auf den Stadtautobahnen im Ortsbezirk 10 vorantreibenOrtsbeiratsantrag
  3. 15. Juli 2014OMOM 3328Tempo 80 auf den Stadtautobahnen im Ortsbezirk 10 vorantreibenDirektanregung
  4. 19. September 2014STST 1226Tempo 80 auf den Stadtautobahnen im Ortsbezirk 10 vorantreibenStellungnahme
  5. 12. Mai 2016OFOF 40/10Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 31. Mai 2016VV 25Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661Anfrage
  7. 29. August 2016STST 1140Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661Stellungnahme
  8. 27. Februar 2017STST 450Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661Stellungnahme
  9. 3. Juli 2017STST 1166Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661Stellungnahme
  10. 18. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 245 Wochen
    STST 2443Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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