Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit Durchgangsverkehr
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241
Betreff: Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit Durchgangsverkehr Zu 1.: Die Lichtsignalanlagen der Friedberger Landstraße im Bereich der Autobahnanschlussstelle A661 sind Bestandteil des Straßenzuges Friedberger Landstraße mit herausragender Bedeutung für den regionalen und überregionalen Verkehr. Die maßgeblichen Verkehrsströme von und zu der Autobahn A661 und der nördlichen Friedberger Landstraße werden über diesen Verkehrsknoten geleitet. Zudem müssen örtliche Verkehre aus den Nebenrichtungen, Straßenbahn und zu Fuß Gehende in der Signalsteuerung berücksichtigt werden. Um die auftretenden Verkehrsströme, die tageszeitbedingt sehr unterschiedlich sind, möglichst fließend durch das städtische Straßennetz fließen zu lassen, müssen die Signalanlagen koordiniert gesteuert werden. Voraussetzung hierfür ist eine gemeinsame "Umlaufzeit" (Zeit, in der alle Signale einer Kreuzung einmal Grün haben) sämtlicher Signalsteuerungen in diesem Streckenzug. Auf Grundlage dieser Umlaufzeit und den Belastungszahlen werden die Grünzeiten für die einzelnen Verkehrsströme berechnet. Sicherheitszeiten zwischen den einzelnen Grünzeiten müssen abgezogen werden. An den genannten Kreuzungen überschreiten die Belastungen während den Verkehrsspitzen zeitweise das Maß, das diese Knoten abwickeln können. Die Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße entstehen hier aufgrund einer temporären Überlastung der Kreuzungen. Gemäß dem Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ist das Einsetzen einer Pförtnerampel, hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes, zulässig. Zudem ist im Einführungserlass zu den Einsatzkriterien für Lichtsignalanlagen eindeutig beschrieben, weshalb eine Pförtnerampel im Heiligenstock unzulässig wäre. Die vom Ortsbeirat geschilderten temporären Überlastungen des Straßensystems lassen sich nicht mit signaltechnischen Mitteln beseitigen.
Zu 2.: Der Magistrat wird dem Ortsbeirat Gelegenheit zur Einsicht in die Signalplanunterlagen geben und einen Termin vereinbaren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 19. April 2016OFOF 5/10Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. Mai 2016OMOM 58Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter BogenDirektanregung
- 30. August 2016OFOF 117/10Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2016OFOF 116/10Spürbare Beruhigung des HeiligenstockwegsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. September 2016OFOF 114/10Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit DurchgangsverkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2016VV 154Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter BogenAnfrage
- 4. Oktober 2016OAOA 66Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit DurchgangsverkehrAnregung
- 4. Oktober 2016VV 153Spürbare Beruhigung des HeiligenstockwegsAnfrage
- 18. Oktober 2016OFOF 164/10Pförtnerampeln auf der Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. Februar 2017Sie sind hierSTST 241Ausweichbewegungen aufgrund vermeidbarer Staus auf der Friedberger Landstraße belasten vor allem Berkersheim und Preungesheim mit DurchgangsverkehrStellungnahme
- 30. März 2017OFOF 276/10Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2017OMOM 1558Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellenDirektanregung
- 11. August 2017OFOF 289/3Geschwindigkeitsreduzierung in der CronstettenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1477Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellenStellungnahme
- 24. August 2017OMOM 2069Geschwindigkeitsreduzierung in der CronstettenstraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab