Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen
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Heiligenstockweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Umweltverschmutzung technisch erschweren05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schlaglöcher beseitigen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verschmutzte Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Heiligenstockweg per E-MailBegründung
Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom Hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man Zuviel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der ST 241 vom 3.02.2017 bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der ST 1089 vom 22.08.2016 wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße "Am Dachsberg" anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt.
Inhalt
Antrag vom 30.03.2017, OF 276/10
Betreff: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom Hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man Zuviel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der ST 241 vom 3.02.2017 bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der ST 1089 vom 22.08.2016 wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße "Am Dachsberg" anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" von 2015 zur Verfügung gestellt werden, damit man sich selbst ein umfassendes Bild über die Aussagekraft und die Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien machen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. März 2017 brachte SPD im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.04.2017 im OBR 10 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 58 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)