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Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen

Vorlagentyp: OFSPD
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Begründung

Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom Hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man Zuviel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der ST 241 vom 3.02.2017 bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der ST 1089 vom 22.08.2016 wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße "Am Dachsberg" anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt.

Inhalt

Antrag vom 30.03.2017, OF 276/10

Betreff: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom Hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man Zuviel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der ST 241 vom 3.02.2017 bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der ST 1089 vom 22.08.2016 wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße "Am Dachsberg" anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" von 2015 zur Verfügung gestellt werden, damit man sich selbst ein umfassendes Bild über die Aussagekraft und die Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien machen kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. März 2017 brachte SPD im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.04.2017 im OBR 10 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 58 (Direktanregung) weitergeleitet.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 11 · 25.04.2017
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1558 2017 Die Vorlage OF 276/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

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