Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße
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Heiligenstockweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Umweltverschmutzung technisch erschweren05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schlaglöcher beseitigen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verschmutzte Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Heiligenstockweg per E-MailBegründung
Landstraße Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit die Ampeln auf der Friedberger Landstraße im Bereich der Überquerung der A 661 und der Friedberger Warte nicht genau solche Pförtnerampeln sind, die nach ST 1089 vom 22.08.2016 verboten sind, weil sie "unerwünschte Verkehrsströme durch erzwungene Rückstaubildung drosseln", und ob insofern im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts eine Abschirmung des Heiligenstockwegs und des Frankfurter Bogens nicht geradezu geboten ist, um ein unkontrolliertes Abfließen von den so gestauten Hauptverkehrsströmen in Wohngebiete zu vermeiden. Begründung: Die Ampel auf dem Heiligenstock, die ST 1089 für rechtswidrig erklärt, sollte die unzumutbaren Folgen für die Wohngebiete in Berkersheim durch Ausweichverkehr begrenzen, der durch Rückstaumaßnahmen auf der Hauptverkehrsachse Friedberger Landstraße entsteht. Es kann nicht sein, dass ein solcher Versuch, angeblich dann selbst als Pförtnerampel rechtswidrig ist, weil damit ja die Rückstauwirkung auf der Friedberger Landstraße gerade zu noch weit schlimmeren Folgen führen würde, die der in ST 1089 zitierte Einführungserlass zu den RiLSA 2015 ja gerade vermeiden will. Insofern ist die Argumentation in ST 1089 nicht überzeugend.
Inhalt
Antrag vom 18.10.2016, OF 164/10
Betreff: Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit die Ampeln auf der Friedberger Landstraße im Bereich der Überquerung der A 661 und der Friedberger Warte nicht genau solche Pförtnerampeln sind, die nach ST 1089 vom 22.08.2016 verboten sind, weil sie "unerwünschte Verkehrsströme durch erzwungene Rückstaubildung drosseln", und ob insofern im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts eine Abschirmung des Heiligenstockwegs und des Frankfurter Bogens nicht geradezu geboten ist, um ein unkontrolliertes Abfließen von den so gestauten Hauptverkehrsströmen in Wohngebiete zu vermeiden.
Begründung: Die Ampel auf dem Heiligenstock, die ST 1089 für rechtswidrig erklärt, sollte die unzumutbaren Folgen für die Wohngebiete in Berkersheim durch Ausweichverkehr begrenzen, der durch Rückstaumaßnahmen auf der Hauptverkehrsachse Friedberger Landstraße entsteht. Es kann nicht sein, dass ein solcher Versuch, angeblich dann selbst als Pförtnerampel rechtswidrig ist, weil damit ja die Rückstauwirkung auf der Friedberger Landstraße gerade zu noch weit schlimmeren Folgen führen würde, die der in ST 1089 zitierte Einführungserlass zu den RiLSA 2015 ja gerade vermeiden will. Insofern ist die Argumentation in ST 1089 nicht überzeugend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Oktober 2016 brachte FDP im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.11.2016 im OBR 10 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 58 (Direktanregung) weitergeleitet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme