Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung A 661
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Huthpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
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- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2404
Betreff: Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung A 661 Der Magistrat betrachtet die drei übergeordneten Leitideen und Planungsziele für das "Ernst-May-Viertel" stets im Gesamtkontext des Vorhabens. Leitelemente sind die Reduktion des Verkehrslärms durch die A 661, die Aufhebung der städtebaulich nachteiligen Zäsurwirkung durch die A 661 und Schaffung von Wohnbaumöglichkeiten, die Schaffung der Grünvernetzung zwischen Huthpark und Günthersburgpark und Herstellung der "Grünen Mitte" auf dem Deckel der A 661 sowie Verbesserung der Freizeit-/Erholungsmöglichkeiten für die Bewohnerschaft. Klimatologisch günstige Auswirkungen durch die Einhausung sind zu erwarten. Das Herauslösen der drei Wohnbauquartiere "Günthersburghöfe", "Atterberry-Ost" und "Gärtnerei Friedrich" aus dem Untersuchungsraum des "Ernst-May-Viertels" erfolgte aus formalen Gründen, da aus rechtlichen Gründen die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht statthaft ist, wenn die Planungsziele durch andere städtebauliche Instrumente ebenfalls erreichbar sind. Die Planungen für die "Günthersburghöfe" orientieren sich an den Leitelementen des "Ernst-May-Viertels". Über die endgültige Lage und Länge der vom Magistrat befürworteten Einhausung der A 661 und deren Finanzierung haben die städtischen Gremien noch nicht abschließend beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Erst nach Vorliegen dieser grundsätzlichen Beschlüsse können die wesentlichen (technischen) Aspekte der Einhausung mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland verhandelt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2017OFOF 170/3Bebauungsplan Nr. 880 („Innovationsquartier“)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2017OAOA 128Bebauungsplan Nr. 880 („Innovationsquartier“) Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN vom 01.02.2017, NR 235Anregung
- 5. Juni 2017OFOF 250/3Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung der A 661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juli 2017STST 1152Bebauungsplan Nr. 880 ("Innovationsquartier")Stellungnahme
- 24. August 2017OMOM 2058Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung der A 661Direktanregung
- 8. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 2404Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab