Bebauungsplan Nr. 880 („Innovationsquartier“)
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("Innovationsquartier") Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, dem Antrag NR 235 nur mit der Maßgabe der folgenden Voraussetzungen, Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:
- Speziell für den Bereich des Innovationsquartiers und der Gärtnerei Friedrich erstellte Klimagutachten, die sowohl die großklimatischen Bedingungen (Kalt- und Frischluftzufuhr aus dem Norden bzw. Nordosten) wie auch die kleinklimatische Beurteilung (Kalt- und Frischluftentstehung in den und um die Bebauungsflächen) berücksichtigen, kommen zu einer positiven Bewertung der der Bebauung.
- Die Einhausung der A661 in der langen Variante (mindestens L 3) wird von der Stadtverordnetenversammlung verbindlich beschlossen und finanziell abgesichert.
- Mindestens 40% der Wohnfläche (BGF) sind als öffentlich geförderte Wohnungen, je zur Hälfte im 1. und
- Förderweg, vorzusehen. Mindestens 20% der Wohnfläche (BGF) sind für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen, vorzusehen.
- Die im Antrag NR 235 vorgesehene Einschränkung der 40%-Quote für öffentlich geförderte Wohnungen auf die durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften erfolgende Wohnbebauung wird aufgehoben. Ebenso aufgehoben wird die Einschränkung der Quote für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen auf Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden.
- Anwendung strenger ökologischer Baukriterien und Verwendung ökologischer Baumaterialien; Errichtung von Gebäuden nach dem Passivhausstandard; Dach- und Fassadenbegrünung (vertikale Gärten).
- Das Quartier soll autofrei sein. Dafür ein Paradies für Fußgänger und Radler. Mit vielen auch überdachten Fahrradstellplätzen. Ansonsten zugänglich nur für Feuerwehr, Rettungsdienste, FES, Anlieferverkehr, Taxis u. ä. Eine Tiefgarage kann nur unter dem Gelände der derzeitigen Autohändler gebaut werden und soll eine der Anzahl der Wohneinheiten angemessene Zahl von Carsharing Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen vorsehen.
- Der ökologisch wertvolle Grünzug in der Mitte des zur Bebauung vorgesehenen Geländes mit seinem Baumbestand bleibt erhalten. Dazu wird ein Wegekonzept und ein Baumkataster erstellt.
- Auf den nicht bebauten Flächen sollen Klein- und Freizeitgärten in gemeinschaftlich nutz- und begehbare Gartenfläche umgewandelt werden.
- Die Imkerei südlich des Wasserparks bleibt an dieser Stelle erhalten. Der Weg südlich der Imkerei wird öffentlich.
- Das Eichenwäldchen auf dem Hügel südlich des Wasserparks Nähe Dortelweiler Straße bleibt erhalten.
- Neben dem Standort für mindestens eine Grundschule sind vorrangig auch mehrere Standorte für Kitas auszuweisen.
Inhalt
Antrag vom 15.02.2017, OF 170/3
Betreff: Bebauungsplan Nr. 880 ("Innovationsquartier") Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, dem Antrag NR 235 nur mit der Maßgabe der folgenden Voraussetzungen, Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen:
- Speziell für den Bereich des Innovationsquartiers und der Gärtnerei Friedrich erstellte Klimagutachten, die sowohl die großklimatischen Bedingungen (Kalt- und Frischluftzufuhr aus dem Norden bzw. Nordosten) wie auch die kleinklimatische Beurteilung (Kalt- und Frischluftentstehung in den und um die Bebauungsflächen) berücksichtigen, kommen zu einer positiven Bewertung der der Bebauung.
- Die Einhausung der A661 in der langen Variante (mindestens L 3) wird von der Stadtverordnetenversammlung verbindlich beschlossen und finanziell abgesichert.
- Mindestens 40% der Wohnfläche (BGF) sind als öffentlich geförderte Wohnungen, je zur Hälfte im 1. und
- Förderweg, vorzusehen. Mindestens 20% der Wohnfläche (BGF) sind für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen, vorzusehen.
- Die im Antrag NR 235 vorgesehene Einschränkung der 40%-Quote für öffentlich geförderte Wohnungen auf die durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften erfolgende Wohnbebauung wird aufgehoben. Ebenso aufgehoben wird die Einschränkung der Quote für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen auf Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden.
- Anwendung strenger ökologischer Baukriterien und Verwendung ökologischer Baumaterialien; Errichtung von Gebäuden nach dem Passivhausstandard; Dach- und Fassadenbegrünung (vertikale Gärten).
- Das Quartier soll autofrei sein. Dafür ein Paradies für Fußgänger und Radler. Mit vielen auch überdachten Fahrradstellplätzen. Ansonsten zugänglich nur für Feuerwehr, Rettungsdienste, FES, Anlieferverkehr, Taxis u. ä. Eine Tiefgarage kann nur unter dem Gelände der derzeitigen Autohändler gebaut werden und soll eine der Anzahl der Wohneinheiten angemessene Zahl von Carsharing Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen vorsehen.
- Der ökologisch wertvolle Grünzug in der Mitte des zur Bebauung vorgesehenen Geländes mit seinem Baumbestand bleibt erhalten. Dazu wird ein Wegekonzept und ein Baumkataster erstellt.
- Auf den nicht bebauten Flächen sollen Klein- und Freizeitgärten in gemeinschaftlich nutz- und begehbare Gartenfläche umgewandelt werden.
- Die Imkerei südlich des Wasserparks bleibt an dieser Stelle erhalten. Der Weg südlich der Imkerei wird öffentlich.
- Das Eichenwäldchen auf dem Hügel südlich des Wasserparks Nähe Dortelweiler Straße bleibt erhalten.
- Neben dem Standort für mindestens eine Grundschule sind vorrangig auch mehrere Standorte für Kitas auszuweisen.Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2017Sie sind hierOFOF 170/3Bebauungsplan Nr. 880 („Innovationsquartier“)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2017OAOA 128Bebauungsplan Nr. 880 („Innovationsquartier“) Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN vom 01.02.2017, NR 235Anregung
- 5. Juni 2017OFOF 250/3Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung der A 661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juli 2017STST 1152Bebauungsplan Nr. 880 ("Innovationsquartier")Stellungnahme
- 24. August 2017OMOM 2058Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung der A 661Direktanregung
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 2404Keine weiteren Planungen ohne Zusage der Einhausung A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, 3 SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Vorspann: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Brandt an der Abstimmung der Ziffer 1. nicht teilgenommen hat. Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung FDP Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Punkt 6.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: Zurückgezogen Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF Ziffer 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)