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Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-Süd

Vorlagentyp: STMagistrat
94 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2269

Betreff: Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-Süd Die Auswahl der Ultrafeinstaub (UFP) -Messgeräte und der jeweiligen Mess-Standorte im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens wurde durch die Stabsstelle für Fluglärmschutz vorgenommen. Durch Verfügung des Oberbürgermeisters wurde im April 2018 die Zuständigkeit auf das Dezernat Umwelt und Frauen übertragen. Das zunächst für die Stabsstelle für Fluglärmschutz bereitgestellte Budget wurde ebenfalls übertragen. Die städtischen Ultrafeinstaubmessungen werden in die Untersuchungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) eingebunden. Die städtischen Messungen werden das beim HLNUG bereits laufende Messprojekt über die Grundlagenforschung zum Auftreten von UFP, deren Konzentrationsverteilung und Quellenbezug erweitern. Derzeit existieren noch keine Grenz- oder Richtwerte zur Beurteilung von Ultrafeinstaub. Ende August 2018 wurden die neuen Messgeräte ausgeliefert. Derzeit (Stand Anfang Oktober 2018) werden die Geräte in den Laboren des HLNUG geprüft und konfiguriert. Da die Geräte vorrangig zur Auswirkungsbemessung von UFP bei Überflugereignissen angeschafft wurden, ist ein möglichst kurzes Messintervall notwendig. Die Messgeräte besitzen eine zeitliche Auflösung von 5 s und diese hoch aufgelösten Daten sind über die SD-Karte des integrierten Datenloggers im Gerät verfügbar. Während der aktuell laufenden Prüfungsphase wurde allerdings festgestellt, dass über die cloudbasierte Datenhaltung nicht die zu erwartenden 5-Sekunden-Mittelwerte, sondern nur 1-Minuten-Mittelwerte zur Verfügung gestellt werden. Die 1-Minuten-Mittelwerte sind für den vorgesehenen Messfokus zu groß, da dann beispielsweise Überflüge nicht eindeutig mehr zugeordnet werden können. Da der Hersteller dieses Problem nicht zeitnah lösen kann, werden die Geräte momentan durch das HLNUG technisch auf das notwendige Datenübertragungs- und Datenhaltungssystem des HLNUG angepasst. Daher kommt es zu einer Verzögerung der regulären Inbetriebnahme. Die vorgesehenen und bereits mit Stromanschlüssen vorbereiteten Messstandorte am Sachsenhäuser Landwehrweg sind im Hinblick auf die Messanforderungen nur eingeschränkt geeignet. Der Standort an der Martin-Buber-Schule befindet sich auf dem Dach einer groß dimensionieren Holzpellet-Heizung. Der dort vorhandene hohe und unmittelbar benachbarte Schornstein stellt eine bedeutende Feinstaubquelle dar, welche die Messungen bei bestimmten Wetterlagen und im Winter, sowie außerhalb der Schulferien beeinträchtigen könnte. Der Kirchturm der Bergkirche hat einen quadratischen Grundriss und ist nur nach zwei Seiten in Nord-Süd Richtung geöffnet. Unabhängig von der Windrichtung ist auf dem Turm immer eine Windzirkulation vorhanden. Grundlegende Messstandards können hier daher nicht eingehalten werden, da die freie Anströmbarkeit des Luft-Schadstoff-Gemischs an die Mess-Sensorik erschwert ist. Zudem würde die zur Quellenzuordnung (Überflüge) notwendige Ermittlung der Windrichtung durch die wandbedingte Windrichtungskanalisierung verfälscht. Trotz dieser Einschränkungen wurde der Standort an der Martin-Buber-Schule am 28.09.2018 vorläufig in Betrieb genommen. Die Datenhaltung im 5-Sekunden-Intervall erfolgt dann zunächst lokal ohne eine direkte Online-Bereitstellung. Für einen alternativen Standort auf dem Schulgelände, der weiter entfernt von der Pelletheizung liegt, muss zunächst ein Stromanschluss installiert werden. Auch an dem Standort Bergkirche soll vorraussichtlich ein geeigneter Standort auf dem Dach einer direkt benachbarten Kindertagesstätte genutzt werden. Auch hier muss zunächst ein Stromanschluss vorgesehen werden. Bis Ende des Jahres 2018 sollen die beiden Messgeräte technisch angepasst und an den optimierten Standorten der Martin-Buber-Schule und der Bergkirche im Regelbetrieb messen. Die Geräte sind nicht fest verbaut und flexibel und können in den nächsten Jahren an weiteren geeigneten Standorten aufgestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2017OFOF 359/5Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice UltrafeinstaubmessstationenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. März 2017EAEA 40Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling UltrafeinstaubmessstationenEtatanregung
  3. 25. August 2017STST 1544UltrafeinstaubmessstationenStellungnahme
  4. 15. Juli 2018OFOF 924/5Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 10. August 2018OMOM 3483Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdDirektanregung
  6. 7. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 94 Wochen
    STST 2269Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-Süd
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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