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Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-Süd

Vorlagentyp: OFSPD
94 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Begründung

Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-Süd Vorgang: EA 40/17 OBR 5; ST 1544/17 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wann die zwei bestellten und gebauten Ultrafeinstaubmessstationen an der Martin-Buber-Schule und an der Bergkirche aufgestellt werden. Darüber hinaus wird um Mitteilung eines Zwischenstandes gebeten (Wo befinden sich die Messstationen derzeit?; aus welchem Budget wurden diese bezahlt?; seit wann sind die Messstationen fertig produziert?; warum wurden diese bisher nicht aufgestellt?). Weiterhin bitte der Ortsbeirat 5 um Mitteilung, welches Dezernat für die Aufstellung der Messstationen zuständig und somit verantwortlich ist. Begründung: Der Magistrat hat in seiner ST 1544 vom 25.08.2017 mitgeteilt, dass er eigene Ultrafeinstaubmessstationen installieren möchte. Der Ortsbeirat 5 begrüßt, dass die Messstationen inzwischen bestellt und produziert wurden. Leider wurden diese aber noch immer nicht in Betrieb genommen. Mediziner sind sich einig, dass Ultrafeinstaub die Gesundheit schwer schädigt. Die Partikel sind besonders gefährlich, weil sie durch ihre geringe Größe über die Lunge in unsere Körper eindringen und sogar die sogenannte Blut-Hirn-Schranke überwinden können (vgl. hierzu auch Etatanregung vom 10.03.2017, EA 40). Die Menschen haben ein Recht zu wissen, ob diese Gefahr auch für sie an ihrem Wohnort unter den Einflugschneisen im Frankfurt Süden besteht. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz hat bereits zwei Standorte unter der Einflugschneise im Frankfurter Süden ausgewählt und von den dortigen Grundstückseigentümern das Einverständnis zum Aufstellen der Messstationen bekommen. Der Ortsbeirat 5 ist nach der jüngsten Äußerung der Frankfurter Umweltdezernentin Frau Heilig gegenüber Stop Fluglärm e. V. (vgl. PM von Stop Fluglärm e. V. vom 20.06.2018 im Anhang) besorgt, dass die Messstationen nicht zu Messungen unter der Einflugschneise im Frankfurter Süden eingesetzte werden. Anlage 1 (ca. 40 KB)

Inhalt

Antrag vom 15.07.2018, OF 924/5

Betreff: Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-Süd Vorgang: EA 40/17 OBR 5; ST 1544/17 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wann die zwei bestellten und gebauten Ultrafeinstaubmessstationen an der Martin-Buber-Schule und an der Bergkirche aufgestellt werden. Darüber hinaus wird um Mitteilung eines Zwischenstandes gebeten (Wo befinden sich die Messstationen derzeit?; aus welchem Budget wurden diese bezahlt?; seit wann sind die Messstationen fertig produziert?; warum wurden diese bisher nicht aufgestellt?). Weiterhin bitte der Ortsbeirat 5 um Mitteilung, welches Dezernat für die Aufstellung der Messstationen zuständig und somit verantwortlich ist.

Begründung: Der Magistrat hat in seiner ST 1544 vom 25.08.2017 mitgeteilt, dass er eigene Ultrafeinstaubmessstationen installieren möchte. Der Ortsbeirat 5 begrüßt, dass die Messstationen inzwischen bestellt und produziert wurden. Leider wurden diese aber noch immer nicht in Betrieb genommen. Mediziner sind sich einig, dass Ultrafeinstaub die Gesundheit schwer schädigt. Die Partikel sind besonders gefährlich, weil sie durch ihre geringe Größe über die Lunge in unsere Körper eindringen und sogar die sogenannte Blut-Hirn-Schranke überwinden können (vgl. hierzu auch Etatanregung vom 10.03.2017, EA 40). Die Menschen haben ein Recht zu wissen, ob diese Gefahr auch für sie an ihrem Wohnort unter den Einflugschneisen im Frankfurt Süden besteht. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz hat bereits zwei Standorte unter der Einflugschneise im Frankfurter Süden ausgewählt und von den dortigen Grundstückseigentümern das Einverständnis zum Aufstellen der Messstationen bekommen. Der Ortsbeirat 5 ist nach der jüngsten Äußerung der Frankfurter Umweltdezernentin Frau Heilig gegenüber Stop Fluglärm e. V. (vgl. PM von Stop Fluglärm e. V. vom 20.06.2018 im Anhang) besorgt, dass die Messstationen nicht zu Messungen unter der Einflugschneise im Frankfurter Süden eingesetzte werden. Anlage 1 (ca. 40 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2017OFOF 359/5Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice UltrafeinstaubmessstationenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. März 2017EAEA 40Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling UltrafeinstaubmessstationenEtatanregung
  3. 25. August 2017STST 1544UltrafeinstaubmessstationenStellungnahme
  4. 15. Juli 2018Sie sind hier
    OFOF 924/5Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-Süd
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 10. August 2018OMOM 3483Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdDirektanregung
  6. 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 2269Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 24 · 10.08.2018
TO I, TOP 38
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3483 2018 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Änderungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 924/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDLinkeBFF
Ablehnung:
CDUGrüneFDP
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeBFF
Ablehnung:
CDUGrüneFDP
zu 3)
Zustimmung:
SPDLinkeBFF
Ablehnung:
GrüneFDP
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) zu 3. SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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