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Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Ultrafeinstaubmessstationen

Vorlagentyp: OFSPD
94 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Begründung

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Ultrafeinstaubmessstationen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 der Stadt Frankfurt wird für die Errichtung von mindestens einer Ultrafeinstaubmessstation im Frankfurter Süden eine Etat von mindestens 100.000 Euro eingestellt. Begründung: Bei der Verbrennung in Triebwerken entstehen ultrafeine Verbrennungspartikel. Diese können von der Lunge nicht mehr zurückgehalten werden. Sie gelangen direkt in die Blutbahnen und von dort praktisch in alle Organe. Bisherige Messverfahren wiegen die, bei der Verbrennung entstehenden, Ultrafeinstäube. Dabei wird übersehen, dass sich die Emissionen durch die technische Entwicklung in den feineren Bereich verschoben haben und diese ultraleichten Ultrafeinstaubpartikel bei relativ niedriger Feinstaubtonnage große gesundheitliche Schäden anrichten können. Denn für die schädigende Wirkung ist die spezifische Oberfläche und die Zusammensetzung des Staubes wesentlich, nicht dessen Gewicht. Die spezifische Oberfläche korreliert mit der Partikelanzahl bzw. der Partikelkonzentration. Es ist dringend erforderlich zunächst eine flächendeckende kontinuierliche Messung (Zählung) des Ultrafeinstaubes, der die Belastung der Bevölkerung insbesondere in den durch Überflug und Vorbeiflug betroffenen Gebieten, dokumentiert, vorzunehmen. In einem zweiten Schritt gilt es aus dem Datenmaterial der Messstationen ein Konzept zu erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, gesundheitliche Risiken durch die Ultrafeinstaubbelastung zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Der Messbereich der aufzustellenden Messstationen sollte an die Studie aus Kopenhagen[1] angelehnt werden, in deren Rahmen die Messbereiche 6 - 40 Nanometer und 41- 110 Nanometer pro Kubikzentimeter detektiert wurden. So wird eine Vergleichbarkeit mit jener - bisher umfangreichsten - Studie auf dem Gebiet der Erkennung ultraleichter Ultrafeinstaubpartikeln möglich. Die Luftbelastung ist in Frankfurt deutlich zu hoch. So können z.B. noch immer nicht die Grenzwerte für NOx eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne müssen daher zügig erweitert werden. Die Gesundheitsschädlichkeit der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 gilt als erwiesen. Es wäre daher erstaunlich, wenn die Gesundheitsschädlichkeit der kleineren Ultrafeinstaubpartikel nicht validierbar wäre. In Zukunft ist sogar mit einer Zunahme der Luftbelastung durch diese Partikel zu rechnen, da die Effizienzsteigerung von Flugzeug- und Kfz-Motoren nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Verkleinerung der ausgestoßenen Rußpartikel einhergeht. Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünschen Informationen über den Ultrafeinstaub in ihrer Atemluft. Wir dürfen nicht warten, bis gesetzliche Grenzwerte vorliegen, weil wir sonst, wie heute bei der NOx-Belastung, nicht in der Lage sein werden, die Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren.

Inhalt

Antrag vom 18.02.2017, OF 359/5

Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Ultrafeinstaubmessstationen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 der Stadt Frankfurt wird für die Errichtung von mindestens einer Ultrafeinstaubmessstation im Frankfurter Süden eine Etat von mindestens 100.000 Euro eingestellt.

Begründung: Bei der Verbrennung in Triebwerken entstehen ultrafeine Verbrennungspartikel. Diese können von der Lunge nicht mehr zurückgehalten werden. Sie gelangen direkt in die Blutbahnen und von dort praktisch in alle Organe. Bisherige Messverfahren wiegen die, bei der Verbrennung entstehenden, Ultrafeinstäube. Dabei wird übersehen, dass sich die Emissionen durch die technische Entwicklung in den feineren Bereich verschoben haben und diese ultraleichten Ultrafeinstaubpartikel bei relativ niedriger Feinstaubtonnage große gesundheitliche Schäden anrichten können. Denn für die schädigende Wirkung ist die spezifische Oberfläche und die Zusammensetzung des Staubes wesentlich, nicht dessen Gewicht. Die spezifische Oberfläche korreliert mit der Partikelanzahl bzw. der Partikelkonzentration. Es ist dringend erforderlich zunächst eine flächendeckende kontinuierliche Messung (Zählung) des Ultrafeinstaubes, der die Belastung der Bevölkerung insbesondere in den durch Überflug und Vorbeiflug betroffenen Gebieten, dokumentiert, vorzunehmen. In einem zweiten Schritt gilt es aus dem Datenmaterial der Messstationen ein Konzept zu erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, gesundheitliche Risiken durch die Ultrafeinstaubbelastung zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Der Messbereich der aufzustellenden Messstationen sollte an die Studie aus Kopenhagen[1] angelehnt werden, in deren Rahmen die Messbereiche 6 - 40 Nanometer und 41- 110 Nanometer pro Kubikzentimeter detektiert wurden. So wird eine Vergleichbarkeit mit jener - bisher umfangreichsten - Studie auf dem Gebiet der Erkennung ultraleichter Ultrafeinstaubpartikeln möglich. Die Luftbelastung ist in Frankfurt deutlich zu hoch. So können z.B. noch immer nicht die Grenzwerte für NOx eingehalten werden. Die Luftreinhaltepläne müssen daher zügig erweitert werden. Die Gesundheitsschädlichkeit der Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 gilt als erwiesen. Es wäre daher erstaunlich, wenn die Gesundheitsschädlichkeit der kleineren Ultrafeinstaubpartikel nicht validierbar wäre. In Zukunft ist sogar mit einer Zunahme der Luftbelastung durch diese Partikel zu rechnen, da die Effizienzsteigerung von Flugzeug- und Kfz-Motoren nach den bisherigen Erfahrungen mit einer Verkleinerung der ausgestoßenen Rußpartikel einhergeht. Die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünschen Informationen über den Ultrafeinstaub in ihrer Atemluft. Wir dürfen nicht warten, bis gesetzliche Grenzwerte vorliegen, weil wir sonst, wie heute bei der NOx-Belastung, nicht in der Lage sein werden, die Einhaltung der Grenzwerte zu garantieren.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2017Sie sind hier
    OFOF 359/5Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Ultrafeinstaubmessstationen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. März 2017EAEA 40Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling UltrafeinstaubmessstationenEtatanregung
  3. 25. August 2017STST 1544UltrafeinstaubmessstationenStellungnahme
  4. 15. Juli 2018OFOF 924/5Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 10. August 2018OMOM 3483Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdDirektanregung
  6. 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 2269Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.01 Umweltplanung und Umweltservice

Ausgaben 2025: 13 Mio € · im Antragsjahr 2017 7 Mio € — preisbereinigt +51 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 10 · 10.03.2017
TO I, TOP 16
Angenommen
Etatanregung EA 40 2017 Die Vorlage OF 359/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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